Definition Kartell – Kartellarten und Beispiele

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Der Begriff Kartell stammt aus dem Lateinischen. Als Kartell definiert wird ein Bündnis zwischen mindestens zwei Unternehmen einer gleichen Produktionsstufe, die ihre Selbstständigkeit erhalten, jedoch vertragliche Vereinbarungen über Preise und Wirtschaftsstrategien treffen, die auf Gewinnmaximierung und Marktdominanz ausgerichtet sind. Dabei kann es zu Marktvorteilen kommen, die den Wettbewerb gänzlich hemmen oder so weit behindern, dass von freien unternehmerischen Entscheidungen anderer Marktteilnehmer nicht mehr die Rede sein kann. Es wird von einer gewollten Wettbewerbsverzerrung gesprochen. Gegen eine solche Kartellbildung richtet sich in Deutschland die Funktion des Bundeskartellamtes. Inzwischen gibt es im weltweiten Rahmen Verbote für die Bildung von solchen unzulässigen Kartellen, da sie sich grundsätzlich wirtschaftlich schädigend auswirken. Kartelle werden nicht nur zwischen Unternehmen, sondern auch zwischen Staaten gebildet. Ein Beispiel für ein legales zwischenstaatliches Kartell ist die OPEC, als Organisation der Ölförderländer.

Arten von Kartellen

Es gibt die verschiedensten Arten von Kartellen. Dazu gehören unter anderem:

  • das Preiskartell – bekannteste Kartellform, bei der es Preisabsprache kommt.
  • Submissionskartell – Absprachen über Ausschreibungsgewinner
  • Produktionskartell – Steuerung von Herstellung und Angebot. Verhinderung von Überkapazitäten zur Preishalten. Verboten.
  • Quotenkartell – Vorgabe von produzierter Menge
  • Konditionskartell – Absprache über Geschäftsbedingungen (Beispiel: Rabattkartell)
  • Kartell zum Export, beziehungsweise Import – Absprachen über Exporte und Importe
  • Gebietskartell – Aufteilung eines territorialen Marktes
  • Rationalisierungskartell – Unterbegriff Spezialisierungskartell mit Absprachen über Produktangebote und bestimmte Normierung von Produkten
  • Strukturkrisenkartell, Mittelstandskartell
  • Syndikat – nicht mehr existent

Probleme der Erkennung von Kartellen

Nicht immer sind Kartelle mit Eindeutigkeit als solche feststellbar. Die Problematik liegt darin, dass unternehmerische Absprachen grundsätzlich legal sind. Der Kartellcharakter wird erst deutlich, wenn es eindeutige vertragliche Festlegungen gibt, die den Wettbewerb behindern. Im Vordergrund stehen dabei gewöhnlich Preisabsprachen. Bekannt ist der nur allzu nahe liegende Verdacht auf Vereinbarungen zwischen den Mineralölkonzernen, der bis jetzt aber noch nicht in der Beweispraxis erhärtet werden konnte.

Dabei sind die Kartellarten, die den Markt am stärksten beschränken und gefährden können, die Preiskartelle, Submissionskartelle und die verbotenen Produktionskartelle.

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