Preiskartell und Submissionskartell

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Ein Preiskartell ist die Vertragsvereinbarung zwischen mindestens zwei Unternehmen einer gleichen Produktionsstufe, wobei eine einheitliche Festlegung von Preisen und Mindestpreisen stattfindet. In der Regel kommt es gleichzeitig zur Abstimmung über einheitliche Lieferungsbedingungen und Zahlungsbedingungen. Solche Vereinbarungen über die Preisgestaltung werden besonders von Oligopolen
(wenige Anbieter, die bestimmte Marktbereiche stark dominieren) untereinander geschlossen, die bereits durch ihre Position als vorrangige Anbieter bestimmter Güter auf dem Markt eine Vormachtstellung innehaben. Da diese Unternehmen bereits über sehr starke Positionen auf dem Markt verfügen, kann eine vertragliche Vereinbarung zur Regelung des Preises faktisch zu einem Preisdiktat auf einem bestimmten Marktsektor führen.

Das Submissionskartell

Das Submissionskartell ist eine besondere Kartellform innerhalb des Preiskartells. Bei einem Submissionskartell geht es darum, Absprachen über Angebote zu Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu treffen. Dabei vereinbaren die beteiligten Unternehmen, einander bei den Angeboten für eine Ausschreibung nicht zu unterbieten. In vielen Fällen solcher Art der Absprachen handelt es sich um öffentliche Ausschreibungen für den Baubereich. Solche Vereinbarungen zum einheitlichen Verhalten und der Unterbreitung von Angeboten werden als Submissionsbetrug als strafbare Handlung gewertet und entsprechen geahndet. Die Bildung von Submissionskartellen verstößt ebenso gegen die Rechtsprechung wie die Bildung von Preiskartellen. Beim Submissionskartell ist nicht nur Auftraggeber geschädigt, sondern auch noch die Steuerzahler, aus deren Steueraufkommen öffentliche Vorhaben finanziert werden.

Kartellbildung nicht immer offensichtlich

Eine verbindliche Absprache zwischen Unternehmen zur Beeinflussung der Preise oder zur Unterbreitung vereinbarter Angebote für öffentliche Ausschreibungen ist nach dem Kartellgesetz § 1 in Deutschland untersagt. Allerdings ergeben sich beim Nachweis für solche Entwicklungen in Richtung Preiskartell oft nicht geringe Schwierigkeiten. Die Absprachen zwischen den Beteiligten werden nicht offen gelegt. Vereinbarungen werden vielfach in augenscheinlich rechtlich nicht anfechtbaren Formulierungen versteckt und hinter geschlossenen Türen ausgehandelt. Gegen Kartellbildungen dieser Art wird auch im internationalen Rahmen, zum Beispiels seitens der Europäischen Union, vorgegangen. Dennoch zeigen zahlreiche Fälle, die offensichtlich auf Kartellabsprachen deuten, jedoch nicht nachweisbar sind von den Problemen, solchen Wettbewerbsverzerrungen auch in jedem Fall wirksam zu begegnen.

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