In Deutschland müssen Unternehmen zwei verschiedene Bilanzen erstellen: die Handelsbilanz nach HGB und die Steuerbilanz nach EStG/KStG. Das Maßgeblichkeitsprinzip regelt ihr Verhältnis zueinander. Dieses Thema ist für BWL-Studenten ab dem 3. Semester relevant.
Inhaltsverzeichnis
Das Maßgeblichkeitsprinzip
Gemäß § 5 Abs. 1 EStG ist die Handelsbilanz maßgeblich für die Steuerbilanz: Was in der Handelsbilanz angesetzt wird, gilt grundsätzlich auch für die Steuerbilanz – es sei denn, das Steuerrecht schreibt etwas anderes vor. In der Praxis weicht die Steuerbilanz an vielen Punkten von der Handelsbilanz ab, weil das Steuerrecht eigene Bewertungsvorschriften hat.
Es gibt zwei Richtungen der Maßgeblichkeit:
- Formelle Maßgeblichkeit: Handelsrechtliche Wahlrechte gelten steuerlich ebenfalls (weitgehend abgeschafft durch BilMoG 2009)
- Materielle Maßgeblichkeit: Steuerrechtliche Verpflichtungen und Verbote gelten unabhängig von der Handelsbilanz
Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz
| Position | Handelsbilanz (HGB) | Steuerbilanz (EStG/KStG) |
|---|---|---|
| Zweck | Informationsfunktion, Gläubigerschutz | Steuerliche Bemessungsgrundlage |
| Grundprinzip | Vorsichtsprinzip (Imparitätsprinzip) | Leistungsfähigkeitsprinzip |
| Abschreibungen | Nutzungsdauer nach Schätzung | AfA-Tabellen des Finanzamts (streng) |
| Rückstellungen | Weiter Ermessensspielraum | Stark eingeschränkt (z. B. keine Drohverlustrückstellungen) |
| Rechnungsabgrenzung | Verpflichtend | Grundsätzlich gleich, aber steuerlich enger |
| Aktivierung Eigenleistungen | Wahlrecht (§ 248 HGB) | Pflicht zur Aktivierung |
Latente Steuern – wenn beide Bilanzen abweichen
Wenn Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen, entstehen latente Steuern. Sie gleichen die unterschiedlichen Bilanzwerte aus:
- Aktive latente Steuern: Handelsbilanzverlust > steuerlicher Verlust → Steuervorteil in der Zukunft → Aktivierung als RAP-ähnlicher Posten
- Passive latente Steuern: Handelsbilanzvermögen > steuerliches Vermögen → zukünftige Steuerlast → Passivierung als Verbindlichkeit
Beispiel: Ein Unternehmen schreibt eine Maschine handelsbilanzrechtlich auf 10 Jahre ab, die AfA-Tabelle sieht jedoch nur 8 Jahre vor. In den ersten 8 Jahren entsteht ein höherer Abschreibungsaufwand in der Steuerbilanz → aktive latente Steuer in der Handelsbilanz.
Praxisrelevanz für Unternehmen
Viele mittelständische Unternehmen erstellen nur eine Einheitsbilanz, die gleichzeitig als Handels- und Steuerbilanz gilt. Das ist möglich, wenn keine steuerlichen Abweichungen bestehen. Großunternehmen und Konzerne erstellen dagegen fast immer zwei separate Abschlüsse und müssen latente Steuern nach § 274 HGB ausweisen.
Verwandte Themen
Prüfungstipp: Handelsbilanz = Vorsichtsprinzip (Gläubiger schützen) → eher niedrigere Gewinne. Steuerbilanz = Leistungsfähigkeit (Steuer zahlen) → oft höhere Gewinne. Latente Steuern gleichen die Differenzen aus.