Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Kauf von Grundstücken und Immobilien an. Für BWL-Studenten ist sie relevant im Bereich Steuerlehre und Jahresabschluss, wenn Unternehmen Grundstücke erwerben oder verkaufen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Eigentumswechsel von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie ist im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) geregelt und wird von den Bundesländern erhoben – daher variiert der Steuersatz je nach Bundesland.
Steuersätze nach Bundesland (Stand 2025)
| Bundesland | GrESt-Satz |
|---|---|
| Bayern, Sachsen | 3,5 % |
| Hamburg | 5,5 % |
| Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
| Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen | 6,5 % |
Berechnung der Grunderwerbsteuer
Formel: GrESt = Kaufpreis × Steuersatz
Beispiel: Kauf einer Gewerbeimmobilie in Bayern für 800.000 €.
GrESt = 800.000 € × 3,5 % = 28.000 €
In NRW (6,5 %): 800.000 × 6,5 % = 52.000 €
Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und wird beim Kauf aktiviert!
Buchungssatz bei Immobilienkauf
Kauf eines Grundstücks für 500.000 € + GrESt Bayern (3,5 %) = 17.500 € + Notarkosten 3.000 €:
Grundstücke und Gebäude 520.500 € an Bank 520.500 €
Die Grunderwerbsteuer erhöht die Anschaffungskosten des Grundstücks – sie ist nicht als laufender Aufwand zu buchen!
Steuerbefreiungen und Sonderfälle
| Fall | Regelung |
|---|---|
| Schenkung / Erbschaft zwischen Ehegatten, Kindern | Befreit (§ 3 GrEStG) |
| Share Deal (Anteilskauf > 90 %) | GrESt fällt an, wenn indirekt Grundstücksgesellschaft |
| Umwandlung (z.B. Fusion) | Befreiung möglich nach § 6a GrEStG |
| Übertragung unter Geschwistern | Grundsätzlich steuerpflichtig |
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Prüfungstipp: Grunderwerbsteuer = Anschaffungsnebenkosten → aktivieren, nicht als Aufwand buchen! Häufige Klausurfrage: Wie hoch ist die GrESt in Bayern bei einem Kaufpreis von X €? Einfach: Kaufpreis × 3,5 %. Und: Wer zahlt? In der Regel der Käufer (schuldrechtlich).