Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG sind steuerliche Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Betriebe. Sie erlauben es, Abschreibungsvolumen vorzuziehen und so die Steuerlast in Jahren geplanter oder getätigter Investitionen zu senken. Ziel ist es, die Innenfinanzierungskraft kleinerer Unternehmen zu stärken und Investitionen zu erleichtern.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, bereits vor der Anschaffung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts einen Teil der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abzuziehen. Dadurch verschiebt sich Steueraufwand in ein späteres Jahr, was einen Liquiditäts- und Zinsvorteil verschafft. Der IAB kann für geplante Investitionen der nächsten drei Jahre gebildet werden. Wird die Investition getätigt, wird der Abzugsbetrag hinzugerechnet und mindert im Gegenzug die Anschaffungskosten und damit die Abschreibungsbasis. Unterbleibt die Investition innerhalb der Frist, ist der IAB rückgängig zu machen.
Voraussetzungen und Höhe
Nicht jeder Betrieb und nicht jede Investition wird gefördert; der Gesetzgeber knüpft die Vergünstigung an klare Voraussetzungen. Die Förderung nach § 7g EStG ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Betriebsgröße: Der Gewinn darf im maßgebenden Wirtschaftsjahr 200.000 € nicht überschreiten.
- Wirtschaftsgut: Es muss sich um ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln.
- Nutzung: Das Gut muss im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr nahezu ausschließlich (mindestens zu 90 %) betrieblich genutzt werden.
- Höhe IAB: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
- Sonderabschreibung: zusätzlich bis zu 20 % der Anschaffungskosten, frei verteilbar über einen Zeitraum von fünf Jahren.
- Verbleib: Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Folgejahres im inländischen Betrieb verbleiben.
Beispiel zur Berechnung
Ein Betrieb plant den Kauf einer Maschine für 50.000 €. Er bildet zunächst einen IAB von 50 %, also 25.000 €, der den Gewinn im Bildungsjahr sofort mindert.
- Im Anschaffungsjahr wird der IAB von 25.000 € hinzugerechnet und von den Anschaffungskosten abgezogen: verbleibende Bemessungsgrundlage 25.000 €.
- Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung von 20 % auf 25.000 € = 5.000 € möglich.
- Daneben läuft die normale lineare Abschreibung auf den geminderten Wert von 25.000 €.
So lässt sich im Investitionszeitraum ein erheblicher Teil der Kosten früh steuerlich geltend machen, was gerade in ertragsstarken Jahren die Steuerlast spürbar senkt. Zu beachten ist, dass die Summe aller gebildeten Investitionsabzugsbeträge je Betrieb einen gesetzlichen Höchstbetrag von 200.000 € nicht übersteigen darf.
Häufige Fragen zu IAB und Sonderabschreibung
Kann ich IAB und Sonderabschreibung kombinieren?
Ja. Beide Instrumente ergänzen sich: Der IAB wird vor der Anschaffung gebildet, die Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung genutzt.
Was passiert, wenn die Investition ausbleibt?
Wird innerhalb von drei Jahren nicht investiert, ist der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend im Bildungsjahr aufzulösen. Die Steuer wird für das Bildungsjahr nachgefordert, gegebenenfalls zuzüglich Nachzahlungszinsen nach der Abgabenordnung.
Für wen lohnt sich die Förderung?
Vor allem für kleine und mittlere Betriebe mit geplanten Investitionen, die ihre Steuerlast zeitlich vorziehen und dadurch Liquidität für die Anschaffung gewinnen möchten. Auch Existenzgründer und Freiberufler können die Regelung nutzen, sofern sie die einheitliche Gewinngrenze von 200.000 € einhalten und die Investition tatsächlich innerhalb der Frist planen und durchführen.