Soll und Haben einfach erklärt: die Buchungsregeln

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Soll und Haben sind die beiden Seiten eines jeden Buchungskontos in der doppelten Buchführung. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten erfasst: einmal im Soll und einmal im Haben. Die Begriffe bezeichnen dabei ausschließlich die linke Seite (Soll) und die rechte Seite (Haben) eines Kontos und haben nichts mit „Schulden“ oder „Guthaben“ im umgangssprachlichen Sinne zu tun.

Was ist Soll und Haben?

In der doppelten Buchführung besitzt jedes Konto zwei Seiten. Die linke Seite heißt Soll, die rechte Seite Haben. Ein Buchungssatz wird stets nach dem Schema „Soll an Haben“ formuliert: Zuerst steht das Konto, das im Soll gebucht wird, danach das Konto, das im Haben angesprochen wird. Der Grundsatz lautet: Die Summe aller Sollbuchungen muss immer der Summe aller Habenbuchungen entsprechen. Dadurch bleibt die Bilanz jederzeit im Gleichgewicht. Die Begriffe stammen aus der Kontokorrentbuchführung, in der aus Sicht der Bank festgehalten wurde, was ein Kunde leisten „soll“ und was er zu bekommen „hat“.

Buchungsregeln für Bestands- und Erfolgskonten

Ob ein Vorgang im Soll oder im Haben gebucht wird, hängt von der Kontenart ab:

  • Aktivkonten (Vermögen, z. B. Kasse, Bank, Maschinen): Zugänge im Soll, Abgänge im Haben.
  • Passivkonten (Kapital und Schulden, z. B. Verbindlichkeiten): Zugänge im Haben, Abgänge im Soll.
  • Aufwandskonten (z. B. Miete, Löhne): Buchung grundsätzlich im Soll.
  • Ertragskonten (z. B. Umsatzerlöse): Buchung grundsätzlich im Haben.

Ein Beispiel: Ein Kunde begleicht eine Rechnung von 1.000 Euro per Überweisung. Das Bankkonto (Aktivkonto) nimmt zu, die Forderung (Aktivkonto) nimmt ab. Der Buchungssatz lautet:

Bank 1.000 EUR an Forderungen 1.000 EUR

Aktiv- und Passivkonten sind Bestandskonten, deren Salden in die Schlussbilanz einfließen. Aufwands- und Ertragskonten sind Erfolgskonten und werden über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen.

Das Prinzip der Gegenbuchung

Jede Buchung erzeugt eine Gegenbuchung. Kauft ein Unternehmen Büromaterial für 200 Euro bar, entsteht auf dem Aufwandskonto ein Sollbetrag und auf dem Kassenkonto ein Habenbetrag:

  • Aufwand Bürobedarf 200 EUR an Kasse 200 EUR

So lässt sich jeder Geschäftsvorfall lückenlos nachvollziehen. Es sind auch zusammengesetzte Buchungssätze möglich, bei denen mehrere Konten im Soll oder im Haben angesprochen werden – etwa bei einem Einkauf mit Vorsteuer. Am Ende der Periode werden die Konten abgeschlossen: Bestandskonten fließen in die Schlussbilanz, Erfolgskonten in die Gewinn- und Verlustrechnung. Die klare Trennung von Soll und Haben ist die Grundlage für eine korrekte Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Häufige Fragen zu Soll und Haben

Bedeutet Soll immer eine Schuld?

Nein. Soll bezeichnet lediglich die linke Kontoseite. Ob eine Sollbuchung einen Vermögenszugang oder einen Aufwand darstellt, hängt allein von der Kontenart ab. Der Begriff hat nichts mit einer Verbindlichkeit zu tun.

Warum muss Soll gleich Haben sein?

Weil jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten mit gleichem Betrag erfasst wird. Diese doppelte Erfassung sichert die Kontrolle: Stimmen die Summen nicht überein, liegt ein Buchungsfehler vor. So bleibt die Bilanzgleichung Vermögen = Kapital stets erfüllt.

Wie merke ich mir die Buchungsregeln?

Hilfreich ist die Faustregel: Aktivkonten mehren im Soll, Passivkonten mehren im Haben. Aufwendungen stehen im Soll, Erträge im Haben. Wer sich diese vier Fälle einprägt, kann nahezu jeden Standardvorgang korrekt buchen.

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