Die Bezeichnungen Soll und Haben sind zwei grundlegend wichtige Begriffe der Buchführung. Das Verständnis von Soll und Haben ist eine grundsätzliche Voraussetzung, um praktisch mit der Buchung auf Konten und dem Umgang mit Konten zurecht kommen zu können. Soll und Haben stellen die zwei Seiten des Kontos dar. Am einfachsten ist die Funktion über das vereinfacht dargestellte T-Konto für Übungszwecke zu erfassen. Die Begriffe Soll und Haben haben keinerlei Bezug zu den Verben sollen und haben im normalen Sprachgebrauch. Es handelt sich um spezielle buchhalterische Begriffe zur Klärung der Kontoführung. Für die Analyse von Bilanzen, sowie für die vorbereitende Buchführung für die Bilanz und die Erstellung derselben ist die Kenntnis der Bedeutungen von Soll und Haben unerlässlich.
Der Umgang mit Soll und Haben in der Buchführung
Für das Erlernen der Bedeutung und Funktion von Soll und Haben sollte stets das T-Konto als deutlichste Darstellung vor Augen gehalten werden. Die Bezeichnung Soll steht auf der linken, die Bezeichnung Haben steht auf der rechten Seite des Kontos. In der Logistik der Buchhaltung gibt es eindeutige Festlegungen was unter Soll und was unter Haben zu verbuchen ist. In der Buchführung kommt es dann noch auf die Art des Kontos an. Wird auf einem passiven Konto ein Betrag bei Soll gebucht, so handelt es sich um eine Aufwendung. Beim aktiven Bestandskonto dagegen wirkt sich die Soll-Buchung als Eingang einer Zahlung aus. Haben steht auf der rechten Seite des Kontos. Das Haben bei Erfolgskonten verzeichnet einen Ertrag, das Haben beim aktiven Bestandskonto einen Abgang.
Beim Abschluss der Konten muss der Saldo auf der richtigen Seite stehen. Der Habensaldo kann jedoch ausschließlich auf den passiven Bestands- und den Erfolgskonten möglich sein. Der Grund ist leicht erklärt: Es gibt keinen Gegenstand im Wert von Null in Währung. So kann sich auch bei einem Aufwandskonto kein Habensaldo ergeben.
Für die gesamte Buchhaltung gelten durchweg die Prinzipien der Buchhaltung bezüglich von Soll und Haben für die jeweilige Art der Konten und der Eingänge und Abgänge von diesen Konten. Für das System der doppelten Buchführung muss bei jeder Buchung mindestens eine Eintragung je auf der Soll- sowie auch auf der Habenseite vorgenommen werden. Zu einem Habenkonto bildet ein Sollkonto immer den Gegensatz.