Kapitalrücklage

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Besitzt eine Aktiengesellschaft (AG) Rücklagen, so versteht man darunter eine Kapitalrücklage eines Unternehmens. Die Kapitalrücklage gehört zusammen mit der Gewinnrücklage zu den gesetzlichen Rücklagen. Sie ist die einzige Rücklageform, die von außen dem Unternehmen zugeführt wird. Alle anderen Rücklageformen sind durch Innenfinanzierung beschaffen.

Auf den Begriff Kapitalrücklage trifft man häufig in einer Aktiengesellschaft. In die Kapitalrücklage werden Beträge eingestellt, die nicht aus Gewinnen der Gesellschaft stammen. Sie gehen auf Zuzahlungen der Kapitalgeber von außen zurück. Ein Beispiel für Beträge die in die Kapitalrücklage fließen, wäre das Agio bei der Ausgabe von Aktien bei einer Aktiengesellschaft.

Das Agio bildet sich dabei aus der Differenz des Nennwertes einer Aktie zu deren Ausagbekurs. Wenn der Ausagebkurs einer Aktie 10 Euro beträgt und der Nennwert der Aktie bei 6 Euro liegt, dann beträgt das Agio, welches in die Kapitalrücklage fließt 4 Euro. In der Bilanz einer Aktiengesellschaft befindet sich die Kapitalrücklage immer auf der Passivseite. Sie befindet sich dort unter dem Punkt Eigenkapital. Die Bildung einer Kapitalrüclage gehört stets zur Form der Beteiligungsfinanzierung in einer Gesellschaft.

Auch bezüglich der Rücklagen zur Verlustdeckung spielt die Kapitalrücklage eine wichtige Rolle. die gesetzliche Rücklage muss nämlich zusammen mit der Kapitalrücklage mindestens 10 Prozent des gezeichneten Kapitals erreichen. Ist die Kapitalrücklage nicht gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund einer Nachschusspflicht gebildet worden, dann kann sie jederzeit von der Gesellschaftsversammlung aufgelöst werden. Bei einer GmbH beispielsweise können Kapitalrücklagen daraus folgen, dass einer oder mehrere Gesellschafter der GmbH bei der Ausgabe von Geschäftsanteilen mehr bezahlen als die Nennwerte. Also ein Aufgeld, welches wieder in die Kapitalrücklage fließt.

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