Rückstellungen / Rücklagen

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Rückstellungen und Rücklagen klingen im Sprachgebrauch ähnlich, müssen aber in der Bilanz getrennt aufgeschlüsselt werden. Eines haben die beiden gemeinsam, sie stehen jeweils auf der Passivseite.

Definition Rücklagen

Es handelt sich dabei um einen Teil des betrieblichen Eigenkapitals, um eventuelle zukünftige Verluste auszugleichen. Teilweise sind diese durch Satzungen oder Gesetze vom Staat vorgeschrieben.

Neben den offenen Rücklagen gibt es sogenannte stille Rücklagen, welche nicht in der Bilanz aufscheinen. Diese entstehen zum Beispiel bei der Überbewertung von Schulden. Generell sind stille Rücklagen erfolgsneutral.

Definition Rückstellungen:

Rückstellungen entstehen aus Fremdkapital, welches zweckgebunden Verbindlichkeiten bildet. Hier ist klar, dass es eine Verbindlichkeit entsteht, nicht wie bei Rücklagen, die für den Notfall gedacht sind. Wann die Verbindlichkeiten bei der Rückstellung entstehen, ist nicht klar. Ebenso wenig die Höhe. Jedenfalls wird die Rückstellung sofort am Aufwandskonto gebucht. Sobald die Höhe und der Zeitpunkt der Verbindlichkeit fest stehen, wird die Rückstellung aufgelöst.

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