Immaterielle Vermögensgegenstände: Bilanzierung und Bewertung nach HGB

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Immaterielle Vermögensgegenstände (IVG) wie Patente, Software oder Markenrechte spielen in der modernen Wirtschaft eine immer größere Rolle. Die korrekte Bilanzierung nach HGB ist ein Prüfungsthema im 3.–4. Semester BWL.

Was sind immaterielle Vermögensgegenstände?

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht körperliche, nicht monetäre Werte, die im Eigentum des Unternehmens stehen und wirtschaftlichen Nutzen erzeugen. Sie sind auf der Aktivseite des Anlagevermögens zu finden (§ 266 HGB).

Arten immaterieller Vermögensgegenstände

Kategorie Beispiele
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte Patente, Lizenzen, Warenzeichen (selbst entwickelt)
Entgeltlich erworbene Konzessionen und Rechte Softwarelizenzen, Konzessionen, Lizenzen
Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) Derivativer Goodwill beim Unternehmenskauf
Geleistete Anzahlungen Vorauszahlungen für IVG-Erwerb

Aktivierungsregeln nach HGB

Herkunft des IVG Aktivierungspflicht?
Entgeltlich erworben (von Dritten gekauft) Pflicht – muss aktiviert werden
Selbst geschaffen (Entwicklungsphase) Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB (seit BilMoG 2009)
Selbst geschaffen (Forschungsphase) Aktivierungsverbot
Derivativer Goodwill Pflicht
Originärer Goodwill (selbst aufgebaut) Verboten

Bewertung und Abschreibung

IVG werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer ist dabei zentral:

Beispiel: Eine Softwarelizenz wird für 12.000 € angeschafft. Nutzungsdauer: 3 Jahre. Lineare Abschreibung: 12.000 / 3 = 4.000 € p.a.

Buchung: Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.000 € an Software/Lizenzen 4.000 €

HGB vs. IFRS bei IVG

Aspekt HGB IFRS (IAS 38)
Forschungskosten Aufwand (kein Aktivierungsrecht) Aufwand (Aktivierungsverbot)
Entwicklungskosten Aktivierungswahlrecht Aktivierungspflicht (bei Erfüllung der 6 Kriterien)
Marken, Kundenlisten (selbst) Aktivierungsverbot Aktivierungsverbot
Neubewertungsmodell Nicht zulässig Zulässig (auf aktiven Märkten)

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Prüfungstipp: Merke den Unterschied: Forschung = immer Aufwand (nie aktivieren!). Entwicklung = nach HGB Wahlrecht, nach IFRS Pflicht (bei Erfüllung der 6 Kriterien nach IAS 38). Selbst geschaffene Marken dürfen nirgendwo aktiviert werden.

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