Immaterielle Vermögensgegenstände (IVG) wie Patente, Software oder Markenrechte spielen in der modernen Wirtschaft eine immer größere Rolle. Die korrekte Bilanzierung nach HGB ist ein Prüfungsthema im 3.–4. Semester BWL.
Inhaltsverzeichnis
Was sind immaterielle Vermögensgegenstände?
Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht körperliche, nicht monetäre Werte, die im Eigentum des Unternehmens stehen und wirtschaftlichen Nutzen erzeugen. Sie sind auf der Aktivseite des Anlagevermögens zu finden (§ 266 HGB).
Arten immaterieller Vermögensgegenstände
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte | Patente, Lizenzen, Warenzeichen (selbst entwickelt) |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen und Rechte | Softwarelizenzen, Konzessionen, Lizenzen |
| Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) | Derivativer Goodwill beim Unternehmenskauf |
| Geleistete Anzahlungen | Vorauszahlungen für IVG-Erwerb |
Aktivierungsregeln nach HGB
| Herkunft des IVG | Aktivierungspflicht? |
|---|---|
| Entgeltlich erworben (von Dritten gekauft) | Pflicht – muss aktiviert werden |
| Selbst geschaffen (Entwicklungsphase) | Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB (seit BilMoG 2009) |
| Selbst geschaffen (Forschungsphase) | Aktivierungsverbot |
| Derivativer Goodwill | Pflicht |
| Originärer Goodwill (selbst aufgebaut) | Verboten |
Bewertung und Abschreibung
IVG werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer ist dabei zentral:
Beispiel: Eine Softwarelizenz wird für 12.000 € angeschafft. Nutzungsdauer: 3 Jahre. Lineare Abschreibung: 12.000 / 3 = 4.000 € p.a.
Buchung: Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände 4.000 € an Software/Lizenzen 4.000 €
HGB vs. IFRS bei IVG
| Aspekt | HGB | IFRS (IAS 38) |
|---|---|---|
| Forschungskosten | Aufwand (kein Aktivierungsrecht) | Aufwand (Aktivierungsverbot) |
| Entwicklungskosten | Aktivierungswahlrecht | Aktivierungspflicht (bei Erfüllung der 6 Kriterien) |
| Marken, Kundenlisten (selbst) | Aktivierungsverbot | Aktivierungsverbot |
| Neubewertungsmodell | Nicht zulässig | Zulässig (auf aktiven Märkten) |
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Prüfungstipp: Merke den Unterschied: Forschung = immer Aufwand (nie aktivieren!). Entwicklung = nach HGB Wahlrecht, nach IFRS Pflicht (bei Erfüllung der 6 Kriterien nach IAS 38). Selbst geschaffene Marken dürfen nirgendwo aktiviert werden.