Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt, ob ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust erzielt hat. Sie ist neben der Bilanz der zweite Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses und für BWL-Studenten in Klausuren von zentraler Bedeutung.
Die GuV kann nach zwei Verfahren erstellt werden: dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren. Im deutschen Handelsrecht (HGB) ist das Gesamtkostenverfahren weit verbreitet. Eine Übersicht über den Zusammenhang zwischen Bilanz und GuV bietet der Artikel zum Jahresabschluss.
Inhaltsverzeichnis
Struktur der GuV nach Gesamtkostenverfahren (§ 275 HGB)
| Position | Beschreibung | + / – |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | Erlöse aus dem normalen Geschäftsbetrieb | + |
| Bestandsveränderungen | Änderung unfertiger/fertiger Erzeugnisse | +/– |
| Materialaufwand | Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und bezogene Leistungen | – |
| Personalaufwand | Löhne, Gehälter, Sozialabgaben | – |
| Abschreibungen | Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen | – |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | Mieten, Versicherungen, Beratungskosten | – |
| Finanzergebnis | Zinserträge minus Zinsaufwendungen | +/– |
| Steuern | Körperschaft-, Gewerbe-, Einkommensteuer | – |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | Ergebnis der Periode |
Aufwand und Ertrag sind das Herzstück der GuV. Mehr zur Buchung von Aufwand und Ertrag findest du auf der entsprechenden Seite. Die Auswirkungen der Abschreibungsmethoden auf das GuV-Ergebnis sind ebenfalls klausurrelevant.
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Klausur-Tipp: Lerne die Unterschiede zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren. Im Gesamtkostenverfahren werden alle Aufwendungen der Periode erfasst, im Umsatzkostenverfahren nur die Kosten, die dem Umsatz direkt zugeordnet werden können.