Gewinn nach Steuern: Definition, Berechnung & Beispiel

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Der Gewinn nach Steuern bezeichnet den Jahresüberschuss nach Abzug der Ertragsteuern (englisch: Net Income). Er ist die unterste Zeile der Gewinn- und Verlustrechnung und gibt an, welcher Betrag dem Unternehmen nach Erfüllung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen tatsächlich verbleibt. Aus diesem Grund wird er im Englischen häufig auch als Bottom Line bezeichnet.

Was ist der Gewinn nach Steuern?

Der Gewinn nach Steuern ist der Betrag, der einem Unternehmen am Ende eines Geschäftsjahres verbleibt, nachdem alle Aufwendungen, Zinsen und vor allem die Ertragsteuern abgezogen wurden. Zu den Ertragsteuern zählen bei Kapitalgesellschaften insbesondere die Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer.

Der Gewinn nach Steuern entspricht handelsrechtlich dem Jahresüberschuss nach § 275 HGB. Er ist die zentrale Größe für die Verwendung des Ergebnisses: Aus ihm werden Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner finanziert oder Beträge in die Gewinnrücklagen eingestellt, um das Eigenkapital zu stärken. Damit ist der Gewinn nach Steuern eine Schlüsselkennzahl für Investoren, Banken und das Management zur Beurteilung der tatsächlichen Ertragskraft eines Unternehmens.

Vom Gewinn vor Steuern zum Gewinn nach Steuern

Um den Gewinn nach Steuern zu verstehen, hilft die Einordnung in die gängigen Ergebnisstufen. Ausgangspunkt ist das operative Ergebnis, von dem schrittweise weitere Posten abgezogen werden:

  • EBIT (Earnings Before Interest and Taxes): das Ergebnis vor Zinsen und Steuern, also das operative Ergebnis ohne Berücksichtigung der Finanzierung.
  • EBT (Earnings Before Taxes): der Gewinn vor Steuern. Vom EBIT wird das Finanzergebnis (Zinserträge minus Zinsaufwendungen) berücksichtigt. Es gilt: EBIT − Zinssaldo = EBT.
  • Gewinn nach Steuern: Vom EBT werden die Ertragsteuern abgezogen. Es gilt die Formel: EBT − Ertragsteuern = Jahresüberschuss.

Der entscheidende Unterschied liegt also im Abzug der Steuern: Das EBT ist der Gewinn vor Steuern, der Jahresüberschuss der Gewinn nach Steuern. Während EBIT und EBT vor allem dem internationalen Vergleich dienen (weil sie von Finanzierung und Steuersystemen unabhängig sind), zeigt der Gewinn nach Steuern das tatsächlich ausschüttungsfähige Ergebnis.

Beispiel

Ein mittelständisches Unternehmen erzielt in einem Geschäftsjahr ein operatives Ergebnis (EBIT) von 500.000 Euro. Der Zinsaufwand für Bankdarlehen beträgt 50.000 Euro, Zinserträge fallen nicht an. Daraus ergibt sich der Gewinn vor Steuern:

500.000 Euro (EBIT) − 50.000 Euro (Zinsaufwand) = 450.000 Euro Gewinn vor Steuern (EBT)

Auf das EBT fallen Ertragsteuern an. Unterstellt man einen kombinierten Steuersatz aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer von rund 30 Prozent, beträgt die Steuerlast:

450.000 Euro × 30 % = 135.000 Euro Ertragsteuern

Der Gewinn nach Steuern ergibt sich dann wie folgt:

450.000 Euro (EBT) − 135.000 Euro (Ertragsteuern) = 315.000 Euro Gewinn nach Steuern

Diese 315.000 Euro stehen dem Unternehmen als Jahresüberschuss zur Verfügung und können entweder ausgeschüttet oder in die Rücklagen eingestellt werden.

Häufige Fragen zum Gewinn nach Steuern

Ist der Gewinn nach Steuern dasselbe wie der Jahresüberschuss?

Ja. Handelsrechtlich entspricht der Gewinn nach Steuern dem Jahresüberschuss, also der letzten Ergebnisstufe der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Beide Begriffe bezeichnen das Ergebnis nach Abzug sämtlicher Aufwendungen einschließlich der Ertragsteuern.

Worin liegt der Unterschied zwischen EBT und Gewinn nach Steuern?

Das EBT (Earnings Before Taxes) ist der Gewinn vor Abzug der Ertragsteuern. Zieht man von diesem Betrag die Steuern ab, erhält man den Gewinn nach Steuern. Die Differenz zwischen beiden Größen entspricht somit genau der Steuerlast des Geschäftsjahres.

Welche Steuern werden beim Gewinn nach Steuern abgezogen?

Abgezogen werden die Ertragsteuern. Bei Kapitalgesellschaften sind das in Deutschland vor allem die Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer. Andere Steuerarten wie die Umsatzsteuer sind durchlaufende Posten und fließen nicht in diese Berechnung ein.

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