Das Stufenleiterverfahren (auch Treppenverfahren) ist ein Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung im Betriebsabrechnungsbogen (BAB). Die Kosten der allgemeinen Hilfskostenstellen werden dabei in einer festgelegten Reihenfolge stufenweise auf die jeweils nachgelagerten Kostenstellen verrechnet. So wird der innerbetriebliche Leistungsaustausch näherungsweise abgebildet, ohne dass ein aufwendiges Gleichungssystem nötig ist.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Stufenleiterverfahren?
Hilfskostenstellen wie Strom, Reparatur oder Fuhrpark erbringen Leistungen für andere Kostenstellen. Diese innerbetrieblichen Leistungen müssen verrechnet werden, damit jede Hauptkostenstelle ihre verursachungsgerechten Kosten trägt und die Kalkulation stimmt.
- Die Hilfskostenstellen werden in eine Reihenfolge gebracht – wie Stufen auf einer Treppe.
- Jede Stelle gibt ihre Kosten nur an nachgelagerte Stellen ab, nie an vorgelagerte oder an sich selbst.
- Sinnvoll ist die Reihenfolge, bei der die Stelle mit den meisten abgegebenen und den wenigsten empfangenen Leistungen vorne steht.
- Das Verfahren ist eine vereinfachte Näherung, da Rückleistungen an bereits abgerechnete Stellen unberücksichtigt bleiben.
- Es eignet sich vor allem, wenn der gegenseitige Leistungsaustausch zwischen den Hilfsstellen gering ist.
Beispiel mit zwei Hilfskostenstellen
Zwei Hilfskostenstellen versorgen zwei Hauptkostenstellen. Primärkosten: Hilfsstelle 1 (Strom) 10.000 €, Hilfsstelle 2 (Reparatur) 6.000 €. Strom wird zuerst abgerechnet, weil es an alle anderen liefert.
- Stufe 1 – Strom (10.000 €) liefert: 100 kWh an Reparatur, 300 kWh an Fertigung, 100 kWh an Verwaltung (500 kWh gesamt). Verrechnungssatz: 10.000 € ÷ 500 kWh = 20 €/kWh.
- An Reparatur: 100 × 20 = 2.000 €, an Fertigung: 300 × 20 = 6.000 €, an Verwaltung: 100 × 20 = 2.000 €.
- Stufe 2 – Reparatur hat jetzt 6.000 € + 2.000 € = 8.000 € zu verrechnen, nur noch an nachgelagerte Stellen: 30 Std. Fertigung, 10 Std. Verwaltung (40 Std.). Satz: 8.000 € ÷ 40 = 200 €/Std.
- An Fertigung: 30 × 200 = 6.000 €, an Verwaltung: 10 × 200 = 2.000 €.
Ergebnis: Fertigung trägt 6.000 € + 6.000 € = 12.000 €, Verwaltung 2.000 € + 2.000 € = 4.000 €. Die Summe von 16.000 € entspricht exakt der Summe der Primärkosten (10.000 € + 6.000 €) – die Verrechnung ist damit vollständig und nachvollziehbar.
Abgrenzung zum Gleichungsverfahren
Das Stufenleiterverfahren ist näherungsweise, das Gleichungsverfahren rechnet exakt. Beide ordnen die Hilfskostenstellen-Kosten den Empfängern zu, gehen dabei aber unterschiedlich genau vor.
- Das Stufenleiterverfahren verrechnet nur in eine Richtung und ignoriert gegenseitige Leistungen, etwa wenn die Reparatur auch Strom in Anspruch nimmt.
- Das Gleichungsverfahren (mathematisches Verfahren) berücksichtigt den gegenseitigen Leistungsaustausch vollständig über ein lineares Gleichungssystem.
- Das Stufenleiterverfahren ist einfacher und in der Praxis weit verbreitet, das Gleichungsverfahren genauer, aber rechnerisch deutlich aufwendiger.
- Je stärker sich Hilfsstellen gegenseitig beliefern, desto größer ist der Genauigkeitsvorteil des Gleichungsverfahrens.
Häufige Fragen zum Stufenleiterverfahren
Warum heißt es Treppenverfahren?
Weil die Kostenstellen wie Stufen einer Treppe nacheinander abgearbeitet werden und Kosten immer nur nach unten, also an nachgelagerte Stellen, fließen. Ein Rückfluss nach oben findet nicht statt.
Wie wird die Reihenfolge festgelegt?
Vorne steht die Hilfskostenstelle, die am meisten an andere Stellen abgibt und am wenigsten empfängt. So bleiben möglichst wenige nicht erfasste Rückleistungen übrig und der Näherungsfehler bleibt klein.
Wann ist das Gleichungsverfahren besser?
Wenn sich Hilfskostenstellen stark gegenseitig beliefern. Dann liefert nur das Gleichungsverfahren exakte Verrechnungssätze, weil es den wechselseitigen Austausch vollständig abbildet.