Preisuntergrenze berechnen: kurzfristig & langfristig

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Die Preisuntergrenze ist der niedrigste Verkaufspreis, den ein Unternehmen für ein Produkt gerade noch akzeptieren kann, ohne seine wirtschaftliche Situation kurz- oder langfristig zu verschlechtern. Wer die Preisuntergrenze berechnen möchte, muss zwischen einer kurzfristigen und einer langfristigen Betrachtung unterscheiden, weil je nach Zeithorizont unterschiedliche Kostenbestandteile relevant sind.

Was ist die Preisuntergrenze?

Die Preisuntergrenze markiert die Grenze, ab der ein zusätzlicher Auftrag oder ein bestehendes Produkt nicht mehr zur Deckung der Kosten beiträgt. Sinkt der Marktpreis unter diese Grenze, entsteht ein Verlust, der nicht mehr durch den Verkauf aufgefangen wird. Grundlage der Berechnung ist die Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung), in der die Kosten in variable und fixe Bestandteile aufgeteilt werden. Variable Kosten fallen mengenabhängig an (z. B. Material, Akkordlohn), Fixkosten dagegen unabhängig von der Produktionsmenge (z. B. Miete, Abschreibungen).

Kurzfristige und langfristige Preisuntergrenze

Bei der Berechnung werden zwei Fälle unterschieden:

  • Kurzfristige (absolute) Preisuntergrenze: Sie entspricht den variablen Stückkosten. In einer Unterauslastung sind die Fixkosten ohnehin bereits angefallen und kurzfristig nicht abbaubar. Solange der Preis die variablen Kosten deckt, leistet jeder Verkauf einen positiven Deckungsbeitrag und reduziert den Verlust. Formel: Preisuntergrenze = variable Stückkosten.
  • Langfristige Preisuntergrenze: Sie entspricht den vollen Selbstkosten (variable Stückkosten zuzüglich anteiliger Fixkosten). Auf Dauer muss ein Unternehmen sämtliche Kosten erwirtschaften, um am Markt zu bestehen und Ersatzinvestitionen zu finanzieren. Formel: Preisuntergrenze = variable Stückkosten + Fixkosten je Stück.

Ein Rechenbeispiel: Ein Produkt verursacht variable Stückkosten von 18 € und bei einer Menge von 10.000 Stück anteilige Fixkosten von 7 € je Stück. Die kurzfristige Preisuntergrenze liegt bei 18 €, die langfristige bei 25 €. Ein Zusatzauftrag zu 21 € wäre kurzfristig sinnvoll, weil er einen Deckungsbeitrag von 3 € je Stück erbringt; dauerhaft wäre dieser Preis jedoch verlustbringend.

Besonderheiten und Anwendung

In der Praxis gibt es weitere Varianten der Preisuntergrenze:

  • Bei einem Engpass (z. B. begrenzte Maschinenkapazität) wird der entgangene Deckungsbeitrag der verdrängten Produkte als Opportunitätskosten hinzugerechnet.
  • Bei Eigenfertigung gegenüber Fremdbezug bilden die vermeidbaren Kosten die Entscheidungsgrundlage.
  • Bei Zusatzaufträgen sind nur die tatsächlich zusätzlich anfallenden Kosten relevant.

Die kurzfristige Preisuntergrenze hilft, in Krisenzeiten oder bei freien Kapazitäten Aufträge anzunehmen, die zumindest einen Beitrag zur Fixkostendeckung leisten. Die langfristige Preisuntergrenze sichert dagegen die nachhaltige Wirtschaftlichkeit.

Wichtig ist, die Preisuntergrenze immer im Zusammenhang mit der Marktsituation zu betrachten. Sie gibt nur die Untergrenze aus Kostensicht an, sagt aber nichts darüber aus, welcher Preis am Markt tatsächlich durchsetzbar ist. Liegt der erzielbare Marktpreis dauerhaft unter der langfristigen Preisuntergrenze, muss das Unternehmen seine Kostenstruktur überprüfen oder das Produkt aus dem Sortiment nehmen.

Häufige Fragen zur Preisuntergrenze

Warum liegt die kurzfristige Preisuntergrenze nur bei den variablen Kosten?

Weil die Fixkosten kurzfristig unabhängig vom Auftrag anfallen und nicht abgebaut werden können. Jeder Preis oberhalb der variablen Kosten erbringt einen positiven Deckungsbeitrag und verringert damit den ohnehin entstehenden Verlust.

Wann darf ein Unternehmen unter den Vollkosten verkaufen?

Nur vorübergehend, etwa bei freien Kapazitäten, zur Markteinführung oder zur Auslastung in einer Absatzkrise. Dauerhaft müssen die vollen Selbstkosten gedeckt werden, sonst entstehen Verluste und die Existenz ist gefährdet.

Wie unterscheidet sich die Preisuntergrenze von der Preisobergrenze?

Die Preisuntergrenze ist der niedrigste vertretbare Verkaufspreis aus Sicht des Anbieters. Die Preisobergrenze ist der höchste Preis, den ein Käufer für ein Produkt zu zahlen bereit ist – sie wird also aus Nachfragersicht bestimmt.

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