Neutrale Aufwendungen sind Aufwendungen der Finanzbuchhaltung, die nicht dem eigentlichen Betriebszweck dienen und deshalb in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) nicht als Kosten erfasst werden. Sie werden bei der Abgrenzung zwischen Finanzbuchhaltung und Betriebsabrechnung herausgerechnet, damit das Betriebsergebnis nur die betriebliche Leistung abbildet.
Inhaltsverzeichnis
Was sind neutrale Aufwendungen?
Der gesamte Aufwand der FiBu gliedert sich in Zweckaufwand und neutralen Aufwand. Nur der Zweckaufwand wird zu Kosten (Grundkosten). Neutrale Aufwendungen bleiben außen vor und gehen lediglich in das Gesamtergebnis ein.
- Betriebsfremde Aufwendungen: Sie haben nichts mit dem Betriebszweck zu tun, z. B. Spenden oder Verluste aus Wertpapieren.
- Periodenfremde Aufwendungen: Sie gehören wirtschaftlich in eine andere Periode, z. B. Steuernachzahlungen für Vorjahre.
- Außerordentliche Aufwendungen: Sie entstehen unregelmäßig und ungewöhnlich, z. B. ein Brandschaden oder eine hohe Forderungsabschreibung.
Abgrenzung Aufwand und Kosten
Die Begriffe Aufwand und Kosten überschneiden sich nur teilweise. Die KLR erfasst Kosten, die FiBu erfasst Aufwand. Aus dem Verhältnis beider ergeben sich vier wichtige Begriffe.
- Zweckaufwand = Grundkosten: betrieblich, periodengerecht, gewöhnlich – z. B. Materialverbrauch oder Löhne.
- Neutraler Aufwand: in der FiBu erfasst, aber kein Kostenbestandteil.
- Zusatzkosten: Kosten ohne Aufwand, z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn oder kalkulatorische Zinsen auf Eigenkapital.
- Anderskosten: Kosten, die der Höhe nach vom Aufwand abweichen, z. B. kalkulatorische Abschreibung statt bilanzieller AfA.
Zusatz- und Anderskosten heißen zusammen kalkulatorische Kosten. Sie sind das Gegenstück zu den neutralen Aufwendungen, denn hier liegen Kosten ohne entsprechenden FiBu-Aufwand vor.
Übergang von der FiBu in die KLR (mit Buchung)
In der Abgrenzungsrechnung werden neutrale Aufwendungen aus dem Ergebnis der FiBu herausgenommen, damit das Betriebsergebnis sauber bleibt und nur betrieblich verursachte Werteverzehre enthält.
- Beispiel: Eine Spende von 1.000 € ist betriebsfremder Aufwand und damit neutral.
- Buchung in der FiBu (SKR03): 2380 (sonstige neutrale Aufwendungen / Spenden) 1.000 € an 1200 (Bank) 1.000 €.
- In der KLR wird dieser Betrag nicht als Kosten angesetzt; er fließt nur ins Gesamtergebnis, nicht ins Betriebsergebnis.
- So bleibt die Wirtschaftlichkeitsbeurteilung frei von einmaligen oder betriebsfremden Posten.
Auf diese Weise stellt die Abgrenzung sicher, dass die Selbstkosten nur betrieblich verursachte Kosten enthalten und Kalkulation sowie Erfolgskontrolle aussagekräftig bleiben. Technisch geschieht dies in der Ergebnistabelle: Spalte für Spalte werden die Aufwendungen der FiBu in neutrale Aufwendungen und in kostenrechnerische Korrekturen aufgeteilt. Das neutrale Ergebnis und das Betriebsergebnis ergeben zusammen wieder das Gesamtergebnis des Unternehmens, sodass keine Information verloren geht.
Häufige Fragen zu neutralen Aufwendungen
Was ist der Unterschied zwischen Aufwand und Kosten?
Aufwand ist der gesamte Werteverzehr der FiBu. Kosten sind nur der betrieblich veranlasste, periodengerechte und gewöhnliche Teil davon plus die kalkulatorischen Kosten der KLR.
Sind kalkulatorische Zinsen neutraler Aufwand?
Nein. Kalkulatorische Zinsen sind Zusatzkosten – also Kosten ohne entsprechenden Aufwand. Neutrale Aufwendungen sind das Gegenteil: Aufwand ohne Kostencharakter.
Warum werden neutrale Aufwendungen abgegrenzt?
Damit das Betriebsergebnis nur die Wirtschaftlichkeit der eigentlichen Leistungserstellung abbildet und nicht durch betriebsfremde, periodenfremde oder einmalige Posten verzerrt wird. Erst die saubere Trennung macht den Vergleich verschiedener Perioden aussagekräftig und die Kalkulation belastbar.