Die Wertberichtigung ist ein Posten auf einer Bilanz für eine zu hoch bewertete Aktiva.Sind auf der aktiven Seite einer Bilanz Vermögenspositionen zu hoch bewertet, so muss die Korrektur mithilfe von Abschreibungen vorgenommen werden.Die indirekte Abschreibung ist nur noch dann zulässig, wenn der Wertansatz der zulässigen Abschreibung oberhalb der handelsrechtlich gebotenen Abschreibung liegt.Sich daraus ergebene Differenzen dürfen in den Sonderposten eingestellt werden, was auch als indirekte Abschreibung bezeichnet wird. Bei der indirekten Abschreibung bleiben die ursprünglichen Anschaffungskosten auf der aktiven Seite, dabei wird ein passiver Korrekturposten gebildet.
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