Abgeltungsteuer: Kapitalertragsteuer auf Zinsen und Dividenden einfach erklärt

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Die Abgeltungsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Seit 2009 gilt sie in Deutschland als Pauschalsteuer: Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden mit einem einheitlichen Satz besteuert – unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz.

Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer:

Komponente Satz
Abgeltungsteuer 25,00 %
+ Solidaritätszuschlag (5,5 % × 25 %) 1,375 %
+ Kirchensteuer (je nach Bundesland, ca. 8–9 % × 25 %) ca. 2,0–2,25 %
Gesamtbelastung (ohne Kirche) 26,375 %

Welche Kapitalerträge sind betroffen?

  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
  • Dividenden aus Aktien und Fondsausschüttungen
  • Kursgewinne bei Wertpapierverkäufen
  • Erträge aus Zertifikaten und ETFs

Sparerpauschbetrag

Jedem Steuerpflichtigen steht ein Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag) zu, der die Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei stellt:

Personengruppe Sparerpauschbetrag
Einzelperson 1.000 € / Jahr
Eheleute (gemeinsame Veranlagung) 2.000 € / Jahr

Berechnungsbeispiel

Anleger A erhält 3.000 € Dividenden und hat einen Freistellungsauftrag von 1.000 € bei seiner Bank:

Position Betrag
Dividendenertrag 3.000 €
– Sparerpauschbetrag 1.000 €
= Steuerpflichtiger Kapitalertrag 2.000 €
× 25 % Abgeltungsteuer 500 €
+ 5,5 % Solidaritätszuschlag 27,50 €
Gesamtsteuer 527,50 €
Netto-Auszahlung 2.472,50 €

Günstigerprüfung

Wer einen persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 % hat (z. B. Rentner oder Studenten mit geringen Einkünften), kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt berechnet dann die Steuer nach dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

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Prüfungstipp: Merke dir: 25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag = 26,375 % Gesamtbelastung. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (ab 2023 erhöht von 801 €). Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % lohnt die Günstigerprüfung.

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