Die Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert den unentgeltlichen Erwerb von Vermögen – sei es durch Erbschaft, Schenkung oder Zweckzuwendung. Obwohl sie im BWL-Studium weniger im Vordergrund steht als Einkommen- oder Körperschaftsteuer, ist sie für die Unternehmensbesteuerung und Unternehmensnachfolge relevant.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlage und Steuerpflichtige
Geregelt ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Steuerpflichtig ist grundsätzlich der Erwerber (Erbe oder Beschenkte), der in Deutschland ansässig ist oder Inlandsvermögen erwirbt.
Steuerklassen und Freibeträge
| Steuerklasse | Verhältnis zum Erblasser/Schenker | Freibetrag |
|---|---|---|
| I | Ehegatte, Kinder, Enkel (wenn Kind verstorben) | 500.000 € / 400.000 € / 200.000 € |
| II | Geschwister, Eltern, Großeltern, Nichten/Neffen | 20.000 € |
| III | Alle übrigen Erwerber (z. B. Freunde, fremde Dritte) | 20.000 € |
Steuersätze nach Steuerklasse und Erwerb
| Wert des Erwerbs (bereinigt) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Berechnungsbeispiel
Vater schenkt seiner Tochter ein Grundstück im Wert von 600.000 €:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Schenkungswert | 600.000 € |
| – Freibetrag Kind (Steuerklasse I) | 400.000 € |
| = Steuerpflichtiger Erwerb | 200.000 € |
| × Steuersatz (11 % bei bis 300.000 €, Klasse I) | 22.000 € |
Betriebsvermögen – Besondere Regelungen
Bei der Übertragung von Betriebsvermögen (z. B. Unternehmensnachfolge) gibt es erhebliche Vergünstigungen: Bei Einhaltung einer Lohnsummen- und Behaltensregelung über 5–7 Jahre können bis zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden.
Schenkungsteuer – Besonderheiten
Die Schenkungsteuer ist weitgehend mit der Erbschaftsteuer identisch. Ein wichtiger Vorteil: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut ausgeschöpft werden. Durch regelmäßige Schenkungen kann Vermögen so steueroptimiert übertragen werden.
Verwandte Themen
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Prüfungstipp: Lerne die drei Steuerklassen und die wichtigsten Freibeträge (Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €). Die Regeln zur Unternehmensnachfolge (Betriebsvermögensverschonung) sind ein häufiges Thema in Steuerrecht-Klausuren.