Damit Vermögensgegenstände und Schulden korrekt in der Bilanz erscheinen, müssen sie bewertet werden. Der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung nach HGB bestimmt, welche Maßstäbe anzuwenden sind. Das Thema ist prüfungsrelevant ab dem 2. Semester.
Inhaltsverzeichnis
Übersicht der Bewertungsmaßstäbe nach HGB
| Bewertungsmaßstab | Anwendung | Grundsatz |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten (AK) | Extern erworbene Vermögensgegenstände | Höchstwert bei Zugang |
| Herstellungskosten (HK) | Selbst hergestellte Vermögensgegenstände | Pflichtbestandteile + optionale Bestandteile |
| Beizulegender Zeitwert | Abschreibungspflicht bei dauerhafter Wertminderung | Niederstwertprinzip |
| Nennbetrag | Forderungen und Verbindlichkeiten | Nominalwert |
Anschaffungskosten (AK)
Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten, die notwendig sind, um einen Vermögensgegenstand in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen:
AK = Kaufpreis + Anschaffungsnebenkosten − Anschaffungspreisminderungen
| Bestandteil | Beispiel |
|---|---|
| Kaufpreis (netto) | Rechnungsbetrag ohne USt: 20.000 € |
| + Anschaffungsnebenkosten | Transport 500 €, Montage 1.000 €, Zölle 200 € |
| − Anschaffungspreisminderungen | Rabatt 1.000 €, Skonto 400 € |
| = Anschaffungskosten | 20.300 € |
Herstellungskosten (HK)
Die Herstellungskosten entstehen bei der Eigenproduktion von Vermögensgegenständen. Nach HGB § 255 gibt es Pflichtbestandteile und optionale Bestandteile:
| Bestandteil | Pflicht/Optional |
|---|---|
| Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten | Pflicht |
| Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten | Pflicht |
| Sondereinzelkosten der Fertigung | Pflicht |
| Verwaltungskosten (anteilig) | Optional (Wahlrecht) |
| Vertriebskosten | Verboten (dürfen nie aktiviert werden) |
| Fremdkapitalzinsen | Optional (nur für qualifizierte Vermögenswerte) |
Niederstwertprinzip
Das Niederstwertprinzip sichert vorsichtige Bewertung: Vermögensgegenstände dürfen nicht höher als ihre AK/HK ausgewiesen werden. Bei dauerhafter Wertminderung muss abgeschrieben werden. Mehr dazu im Artikel zu Abschreibungsmethoden.
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Prüfungstipp: In der Klausur wird oft gefragt: „Was gehört zu den AK/HK?“ Die häufigste Falle ist, Vertriebskosten als HK-Bestandteil anzusetzen – das ist verboten! Merke: Vertrieb kommt nach der Herstellung, gehört also nicht zu den HK.