Die Konsolidierung ist der Prozess, bei dem die Einzelabschlüsse mehrerer Unternehmen eines Konzerns zu einem gemeinsamen Konzernabschluss zusammengefasst werden. Dabei werden konzerninternen Transaktionen eliminiert, um ein wirtschaftlich realistisches Bild des Gesamtkonzerns zu erzeugen. Dieses Thema ist besonders für Studenten der höheren Semester im Fach Konzernrechnungslegung relevant.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Konzernabschluss?
Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen (MU) und einem oder mehreren Tochterunternehmen (TU). Das MU hat beherrschenden Einfluss auf das TU (typischerweise mehr als 50 % der Stimmrechte). Der Konzernabschluss stellt den Konzern so dar, als wäre er ein einziges Unternehmen.
Pflicht zur Konzernrechnungslegung
| Norm | Regelung |
|---|---|
| HGB (§§ 290–315e) | Pflicht für MU, das TU beherrscht (Kontrolle) |
| IFRS 10 | Konsolidierung bei Beherrschung (Control-Konzept) |
| Befreiung | Kleine Konzerne können befreit sein (§ 293 HGB) |
Arten der Konsolidierung
| Konsolidierungsart | Zweck |
|---|---|
| Kapitalkonsolidierung | Eliminierung der Beteiligung (Buchwert) gegen das anteilige Eigenkapital des TU |
| Schuldenkonsolidierung | Eliminierung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten |
| Aufwands-/Ertragskonsolidierung | Eliminierung konzerninterner Lieferungen und Leistungen |
| Zwischenergebniseliminierung | Eliminierung von Gewinnen aus konzerninternen Warenverkäufen |
Kapitalkonsolidierung – Beispiel
Mutter AG erwirbt 100 % der Anteile an Tochter GmbH für 500.000 €. Das Eigenkapital der Tochter beträgt zum Erwerbszeitpunkt 420.000 €.
| Position | Wert |
|---|---|
| Kaufpreis (Beteiligung MU) | 500.000 € |
| EK der Tochter (100 %) | 420.000 € |
| Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) | 80.000 € |
Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) entsteht, wenn der Kaufpreis das anteilige Eigenkapital übersteigt. Er wird im Konzernabschluss aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben (HGB) bzw. auf Wertminderung geprüft (IFRS: Impairment Test).
Konsolidierungsschritte im Überblick
- Addieren aller Bilanzpositionen der Konzernunternehmen
- Kapitalkonsolidierung: Beteiligung gegen EK des TU aufrechnen
- Schuldenkonsolidierung: Konzernforderungen/-verbindlichkeiten eliminieren
- Aufwands-/Ertragskonsolidierung: Konzerninterne Umsätze eliminieren
- Zwischenergebniseliminierung: Unrealisierte Gewinne aus konzerninternen Verkäufen eliminieren
Verwandte Themen
- HGB vs. IFRS – Unterschiede in der Konzernrechnungslegung
- Der Jahresabschluss – Grundlage des Einzelabschlusses
- Eigenkapitalveränderungsrechnung – Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS
- Unternehmensbewertung – Kaufpreisbewertung bei Konzernakquisitionen
Prüfungstipp: Die Kapitalkonsolidierung ist das am häufigsten geprüfte Konsolidierungsthema. Merke: Kaufpreis – anteiliges EK = Goodwill (wenn positiv). Außerdem: Konzerninterne Geschäfte müssen immer eliminiert werden, um Doppelzählungen zu vermeiden.