Konsolidierung: Grundlagen der Konzernbilanzierung und Kapitalkonsolidierung

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Die Konsolidierung ist der Prozess, bei dem die Einzelabschlüsse mehrerer Unternehmen eines Konzerns zu einem gemeinsamen Konzernabschluss zusammengefasst werden. Dabei werden konzerninternen Transaktionen eliminiert, um ein wirtschaftlich realistisches Bild des Gesamtkonzerns zu erzeugen. Dieses Thema ist besonders für Studenten der höheren Semester im Fach Konzernrechnungslegung relevant.

Was ist ein Konzernabschluss?

Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen (MU) und einem oder mehreren Tochterunternehmen (TU). Das MU hat beherrschenden Einfluss auf das TU (typischerweise mehr als 50 % der Stimmrechte). Der Konzernabschluss stellt den Konzern so dar, als wäre er ein einziges Unternehmen.

Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Norm Regelung
HGB (§§ 290–315e) Pflicht für MU, das TU beherrscht (Kontrolle)
IFRS 10 Konsolidierung bei Beherrschung (Control-Konzept)
Befreiung Kleine Konzerne können befreit sein (§ 293 HGB)

Arten der Konsolidierung

Konsolidierungsart Zweck
Kapitalkonsolidierung Eliminierung der Beteiligung (Buchwert) gegen das anteilige Eigenkapital des TU
Schuldenkonsolidierung Eliminierung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten
Aufwands-/Ertragskonsolidierung Eliminierung konzerninterner Lieferungen und Leistungen
Zwischenergebniseliminierung Eliminierung von Gewinnen aus konzerninternen Warenverkäufen

Kapitalkonsolidierung – Beispiel

Mutter AG erwirbt 100 % der Anteile an Tochter GmbH für 500.000 €. Das Eigenkapital der Tochter beträgt zum Erwerbszeitpunkt 420.000 €.

Position Wert
Kaufpreis (Beteiligung MU) 500.000 €
EK der Tochter (100 %) 420.000 €
Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) 80.000 €

Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) entsteht, wenn der Kaufpreis das anteilige Eigenkapital übersteigt. Er wird im Konzernabschluss aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben (HGB) bzw. auf Wertminderung geprüft (IFRS: Impairment Test).

Konsolidierungsschritte im Überblick

  1. Addieren aller Bilanzpositionen der Konzernunternehmen
  2. Kapitalkonsolidierung: Beteiligung gegen EK des TU aufrechnen
  3. Schuldenkonsolidierung: Konzernforderungen/-verbindlichkeiten eliminieren
  4. Aufwands-/Ertragskonsolidierung: Konzerninterne Umsätze eliminieren
  5. Zwischenergebniseliminierung: Unrealisierte Gewinne aus konzerninternen Verkäufen eliminieren

Verwandte Themen

Prüfungstipp: Die Kapitalkonsolidierung ist das am häufigsten geprüfte Konsolidierungsthema. Merke: Kaufpreis – anteiliges EK = Goodwill (wenn positiv). Außerdem: Konzerninterne Geschäfte müssen immer eliminiert werden, um Doppelzählungen zu vermeiden.

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