Wenn der Kreditnehmer seinen Kredit noch während der Laufzeit kündigt, wird der Vorfälligkeitszins erhoben. Die Banken sind aber zu einer vorzeitigen Rücknahme des Kredites nicht gezwungen. Jedoch wird kaum eine Bank die vorzeitige Kündigung nicht akzeptieren, solange ihr kein Zinsschaden entsteht. Deswegen wird bei Vertragsabschluss die Fälligkeit der Zinsen bei einer vorzeitigen Kündigung festgelegt und dann der Vorfälligkeitszins fällig.
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