Vorstand

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Der Vorstand ist ein wichtiges unverzichtbares Organ in jedem Verein oder Institution. Die Berufung des Vorstands wird durch die Satzung bestimmt und durch diese Bestimmung wird der Vorstand durch die Mitglieder gewählt. Die Amtszeit eines Vorstandes in einem Unternehmen, bspw. einer AG, beträgt längstens 5 Jahre, aber eine erneute Wiederwahl ist zulässig. Bei einem mehrköpfigen Vorstand kann durch ein Mitglied des Vorstandes ein Vorsitzender gewählt werden. Der Vorsitzende ist allerdings nur gleichberechtigtes Mitglied des Vorstands, soweit nichts anderes geregelt wurde.
Der Vorstand leitet die AG in eigener Verantwortung und darf sie gerichtlich vertreten.

Ein Vorstand ist ein Leitungsorgan

Ein Vorstand ist ein notwendiges Organ eines jeden Vereins bestehend aus einer oder mehreren Personen – das betrifft auch die Organe, die nicht rechtsfähig sind sowie dessen gesetzliche Vertreter. Es wird unterschieden zwischen dem Vorstand im Gesetzessinne und dem sogenannten Titularvorstand.

Zusammensetzung und Vorstand der Aktiengesellschaft

Die Berufung und die richtige Zusammensetzung eines Vorstands bestimmt die jeweilige Satzung. Wenn hier ein Mangel eintritt, wird der Vorstand durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung einberufen. Den Vorstand bestellt immer der Aufsichtsrat. Diese Amtszeit beträgt höchstens fünf Jahre, wobei der § 84 AktG greift. Bei einem mehrköpfigen Vorstand benennt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands, wenn Geschäftsordnung und Satzung des Vorstands nichts Abweichendes nennt.

Die Aufgaben eines Vorstands

Der Vorstand beschäftigt sich mit den organisatorischen Aufgaben eines Unternehmens und vertritt juristische Personen. Meist ist der Vorstand auch mit der operativen Leitung vertraut und nimmt den Posten als geschäftsführendes Organ ein. Handelt es sich bei einem Unternehmen um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, heißt das Organ, dass zur gesetzlichen Vertretung befugt ist, Geschäftsführer. Mitglieder, die zum Vorstand gehören, unterliegen nicht dem Geltungsbereich der gängigen arbeitsrechtlichen Gesetze. Das betrifft auch die vorherrschende Rechtsprechung, die für Arbeitnehmer gilt.

Gibt es Unterschiede bei Vorstandsmitgliedern?

Vorstandsmitglieder unterscheiden sich in der Hinsicht, ob es sich um die Tätigkeit als Organ handelt oder es um einen Anstellungsvertrag geht. Ein Anstellungsvertrag kann nach einer gewissen Zeit mit der Bestellung zu einem Organmitglied verknüpft werden, wenn es gewünscht ist. Vorstandsmitglieder erhalten eine Vergütung nach § 611 BGB. Viele Unternehmen und Organisationen sind uneingeschränkt in der Gestaltung ihres Vorstandes.

Größere Unternehmen haben einen Vorstand mit Arbeitsdirektor

Bei größeren Unternehmen setzt sich ein Vorstand aus einem Vorsitzenden und mehreren Mitgliedern zusammen, das können die Leiter von verschiedenen Produktionsbereichen sein. In den größeren Kapitalgesellschaften wie AGs, KGaAs und GmbHs, die mehr als 2.000 Arbeitnehmern beschäftigen, müssen die Vorstandsmitglieder oder die Geschäftsführung einem Arbeitsdirektor angehören. Das beinhaltet das Mitbestimmungsgesetz. Der Arbeitsdirektor bekleidet den Posten des Vorstandsmitgliedes und ist Mitglied der Geschäftsführung mit allen Rechten und Pflichten wie jedes andere Vorstandsmitglied.

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