Mitbestimmungsgesetz

Noch relativ jung ist das Mitbestimmungsgesetz. Dieses Gesetz der Bundesrepublik Deutschland aus dem Bereich Arbeitsrecht regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Das Bundesgesetz wurde erstmals am 04. Mai 1976 (BGBI. I S. 1153) erlassen in Kraft getreten ist das Mitbestimmungsgesetz, kurz MitbestG, am 11. Juli 1976. Geändert wurde es am 01. Juli 2009 letztmals. Es wurde am 01. September 2009 rechtskräftig.

Dieses Gesetz garantiert den Arbeitnehmern ein Mitspracherecht im Aufsichtsrat eines Unternehmens.

In einem Unternehmen von bis zu 10.000 Arbeitnehmer besteht der Betriebsrat aus 12 Vertretern. Die Hälfte davon sind Arbeitnehmer. Ist das Unternehmen größer, ändert sich die Anzahl der Vertreter, aber nicht die Verteilung der Mitgliederplätze. Um gewählt werden zu können, muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Zudem muss der Interessent mindestens 1 Jahr dem Unternehmen angehören.

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