Stückaktie

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Es handelt es sich um eine Aktie, die auf keinen Nennbetrag lautet. Bei einer Gesellschaft sind alle Stückaktien mit dem gleichen Anteil am Grundkapital beteiligt. Dabei darf der anteilige Betrag des Grundkapitals bei einer einzelnen Aktie nicht mehr als einen Euro betragen. Laut § 8 III AktG sind sind Aktien, die einen höheren Nennbetrag haben, nichtig. Der Grundgedanke hinter der Stückaktie – die übrigens erst seit 1998 in Deutschland zugelassen ist – liegt darin, dass jede einzelne einen gleichgroßen Anteil des kompletten Grundkapitals repräsentiert.zwei AktienartenStückaktienNennwertaktienSatzungAktiengesellschaft

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