Stückzinsen: Definition, Berechnung und Buchung

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Stückzinsen sind die anteiligen, bereits aufgelaufenen Zinsen einer festverzinslichen Anleihe, die der Käufer dem Verkäufer beim Erwerb zwischen zwei Zinsterminen vergütet. Sie stellen sicher, dass jedem Beteiligten genau der Zinsanteil zusteht, der auf seine tatsächliche Besitzzeit des Wertpapiers entfällt.

Was sind Stückzinsen?

Bei einer Anleihe wird der Zins (Kupon) meist nur einmal jährlich oder halbjährlich ausgezahlt. Verkauft ein Anleger seine Anleihe mitten in einer Zinsperiode, hat er bereits einen Teil der Zinsen „verdient“, ohne dass die Auszahlung schon erfolgt ist. Damit dieser Anteil nicht verloren geht, zahlt der Käufer dem Verkäufer die bis zum Kauftag aufgelaufenen Zinsen separat. Beim nächsten regulären Zinstermin erhält der Käufer dann den vollen Kupon und gleicht damit seine Vorleistung aus.

Berechnung der Stückzinsen

Die Berechnung erfolgt taggenau nach folgender Formel:

  • Stückzinsen = Nennwert × Nominalzins × (Zinstage ÷ 360)

In Deutschland wird üblicherweise mit der Zinsmethode 30/360 gerechnet, bei der jeder Monat mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen angesetzt wird.

Beispiel: Eine Anleihe über einen Nennwert von 10.000 € wird mit 4 % p. a. verzinst. Seit dem letzten Zinstermin sind 90 Tage vergangen. Die Stückzinsen betragen:

  • 10.000 € × 4 % × (90 ÷ 360) = 100 €

Der Käufer zahlt also zusätzlich zum Kurswert 100 € Stückzinsen an den Verkäufer.

Buchung der Stückzinsen

Stückzinsen gehören nicht zu den Anschaffungskosten des Wertpapiers, sondern werden als Zinsforderung beziehungsweise Zinsertrag gesondert erfasst. Beim Kauf bucht der Erwerber die gezahlten Stückzinsen getrennt vom Kurswert:

  • Wertpapiere (Kurswert) an Bank
  • Sonstige Vermögensgegenstände / Zinsforderung (Stückzinsen) an Bank

Beim nächsten Zinstermin vereinnahmt der Käufer den vollen Kupon und löst die Forderung auf:

  • Bank an Zinserträge (voller Kupon) und an Zinsforderung (zuvor gezahlte Stückzinsen)

Wirtschaftlich verbleibt dem Käufer dadurch nur der Zinsanteil seiner eigenen Besitzzeit. Steuerlich zählen erhaltene Stückzinsen zu den Kapitalerträgen, gezahlte Stückzinsen mindern diese entsprechend.

Beim Verkauf einer Anleihe gilt die Buchung spiegelbildlich: Der Verkäufer vereinnahmt die erhaltenen Stückzinsen als Zinsertrag, getrennt vom erzielten Kurswert. Banken weisen die Stückzinsen in der Wertpapierabrechnung stets gesondert aus, sodass Käufer und Verkäufer den Betrag eindeutig nachvollziehen können. Zu beachten ist, dass Stückzinsen nur bei festverzinslichen Wertpapieren anfallen. Bei Aktien gibt es keine Stückzinsen, da Dividenden keinen kontinuierlich aufgelaufenen Anspruch darstellen, sondern erst mit Beschluss der Hauptversammlung entstehen. Für Anleger sind Stückzinsen daher vor allem beim unterjährigen Kauf und Verkauf von Anleihen relevant, weil sie den tatsächlich zu zahlenden oder zu vereinnahmenden Betrag spürbar beeinflussen und in der Renditebetrachtung berücksichtigt werden müssen.

Häufige Fragen zu Stückzinsen

Warum gibt es Stückzinsen?

Sie sorgen für eine gerechte Aufteilung des Zinsanspruchs. Da der Kupon nur zu festen Terminen ausgezahlt wird, erhält der Verkäufer über die Stückzinsen den ihm zustehenden Zinsanteil seiner Besitzzeit, obwohl die Auszahlung noch nicht erfolgt ist.

Wer zahlt die Stückzinsen?

Beim Kauf einer Anleihe zahlt stets der Käufer die aufgelaufenen Stückzinsen an den Verkäufer. Beim nächsten Zinstermin erhält der Käufer dafür den vollen Kupon und gleicht so seine Vorauszahlung wieder aus.

Sind Stückzinsen steuerpflichtig?

Erhaltene Stückzinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Gezahlte Stückzinsen werden im Gegenzug als negative Kapitalerträge berücksichtigt und mindern die steuerliche Bemessungsgrundlage.

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