Die Schuldenkonsolidierung beinhaltet das Gesetz, dass der Konzernabschluss einer Firma sich so abspielen soll, als wären alle angehörigen Betriebe ein Konzern, bzw. eine Einheit. Diese sollen nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich ein Ganzes sein und es sollen keine Schuldpositionen oder Ansprüche gegeneinander auftauchen. Rechnungsabgrenzungsposten und Eventualverbindlichkeiten sollen in die Konsolidierung einbezogen werden.
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