Eine Schufameldung ist die Übermittlung von Informationen über das Vertrags- oder Zahlungsverhalten einer Person an die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Banken, Telekommunikationsanbieter, Versandhändler und andere Vertragspartner melden sowohl positive als auch negative Sachverhalte, die anschließend in die Bonitätsbewertung des Betroffenen einfließen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Schufameldung?
Die Schufa erhebt ihre Daten nicht selbst, sondern erhält sie von ihren Vertragspartnern. Wenn ein Verbraucher etwa ein Girokonto eröffnet, einen Kredit aufnimmt oder einen Mobilfunkvertrag abschließt, übermittelt das Unternehmen diese Information an die Schufa. Ebenso werden Zahlungsstörungen gemeldet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aus der Gesamtheit dieser Meldungen berechnet die Schufa den Score, der die Wahrscheinlichkeit eines vertragsgemäßen Verhaltens abbildet und von Unternehmen für Bonitätsentscheidungen herangezogen wird.
Positive und negative Meldungen
Schufameldungen lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen:
- Positivmeldungen: Vertragsabschlüsse und ordnungsgemäß bediente Verträge, die die Bonität stärken.
- Negativmeldungen: Zahlungsausfälle, gekündigte Kredite, Mahnverfahren oder titulierte Forderungen, die den Score verschlechtern.
Eine negative Schufameldung wegen einer offenen Forderung darf in der Regel erst erfolgen, wenn die Forderung fällig und unbestritten ist, der Schuldner zweimal gemahnt wurde und auf die bevorstehende Meldung hingewiesen worden ist. Diese strengen Voraussetzungen schützen Verbraucher vor voreiligen Einträgen.
Rechte des Verbrauchers
Verbraucher können einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern und so überprüfen, welche Meldungen über sie vorliegen. Sind Einträge falsch oder veraltet, besteht ein Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Erledigte Negativeinträge werden nach festgelegten Fristen automatisch entfernt, sodass sich die Bonität nach der Begleichung einer Forderung mit der Zeit wieder verbessert. Wer eine fehlerhafte Meldung entdeckt, sollte sich zunächst an das meldende Unternehmen und an die Schufa wenden und die Korrektur schriftlich verlangen. Bis zur Klärung kann ein strittiger Eintrag mit einem Sperrvermerk versehen werden. Eine regelmäßige Kontrolle der eigenen Schufa-Daten hilft, Fehler frühzeitig zu erkennen und die eigene Bonität zu schützen.
Häufige Fragen zur Schufameldung
Wer darf eine Schufameldung vornehmen?
Nur Vertragspartner der Schufa, etwa Banken, Händler oder Telekommunikationsanbieter, dürfen Daten melden. Sie müssen sich dabei an die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen halten und ein berechtigtes Interesse nachweisen. Privatpersonen können hingegen keine Meldung über andere veranlassen.
Werde ich über eine negative Meldung informiert?
Vor einer negativen Schufameldung muss der Gläubiger den Schuldner in der Regel mahnen und ausdrücklich auf die bevorstehende Übermittlung an die Schufa hinweisen. So besteht die Möglichkeit, die Forderung noch rechtzeitig zu begleichen und den negativen Eintrag abzuwenden.
Wie lange bleibt eine Schufameldung gespeichert?
Die Speicherdauer richtet sich nach der Art der Meldung. Erledigte Negativeinträge werden meist nach drei Jahren gelöscht, manche Daten wie Kontoeröffnungen bleiben für die Dauer des Vertragsverhältnisses bestehen.