Beim Leasing überlässt ein Leasinggeber einem Leasingnehmer ein Wirtschaftsgut gegen Zahlung von Leasingraten zur Nutzung. Für die Bilanzierung ist entscheidend, ob ein Operate-Lease oder ein Finance-Lease vorliegt, denn davon hängt ab, wer den Gegenstand in seiner Bilanz aktiviert. Maßgeblich ist nach deutschem Handelsrecht die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen Operate- und Finance-Lease?
Das Operate-Lease ähnelt einem klassischen Mietverhältnis: Die Vertragslaufzeit ist kurz im Verhältnis zur Nutzungsdauer, der Vertrag ist meist kurzfristig kündbar, und der Leasinggeber trägt die wesentlichen Chancen und Risiken des Objekts, etwa das Risiko der Wertminderung. Beim Finance-Lease dagegen deckt die Grundmietzeit einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ab, sie ist unkündbar, und der Leasingnehmer trägt Chancen und Risiken. Nach den steuerlichen Leasingerlassen wird das Objekt demjenigen zugerechnet, der wirtschaftlicher Eigentümer ist – unabhängig davon, wem es rechtlich gehört.
Bilanzierung und Zurechnung
Ob ein Leasingobjekt beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer in der Bilanz erscheint, hängt allein von der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums ab. Diese Zurechnung entscheidet damit unmittelbar über die Aktivierung:
- Operate-Lease: Das wirtschaftliche Eigentum bleibt beim Leasinggeber. Er aktiviert das Objekt und schreibt es ab; der Leasingnehmer bucht nur die laufenden Leasingraten als Aufwand.
- Finance-Lease: Liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasingnehmer (z. B. Grundmietzeit über 90 % der Nutzungsdauer oder eine günstige Kaufoption), aktiviert dieser das Wirtschaftsgut und passiviert eine Leasingverbindlichkeit in gleicher Höhe.
Für die Zurechnung sind vor allem das Verhältnis von Grundmietzeit zu betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer sowie vereinbarte Kauf- oder Verlängerungsoptionen ausschlaggebend. Liegt die Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der Nutzungsdauer, kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an.
Buchung mit Buchungssätzen
Beim Operate-Lease bucht der Leasingnehmer jede fällige Rate schlicht als Aufwand:
- Leasingaufwand an Bank
Beispiel: Bei einer monatlichen Leasingrate von 500 € zuzüglich 95 € Umsatzsteuer lautet die Buchung:
- Leasingaufwand 500 € / Vorsteuer 95 € an Bank 595 €
Beim Finance-Lease mit Zurechnung zum Leasingnehmer wird das Objekt bei Vertragsbeginn aktiviert:
- Technische Anlagen an Leasingverbindlichkeit
Die Raten werden anschließend in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil aufgeteilt, und das aktivierte Gut wird planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Am Ende der Grundmietzeit kann der Leasingnehmer das Objekt je nach Vertrag zurückgeben, weiter mieten oder zu einem vereinbarten Restwert erwerben.
Häufige Fragen zum Leasing
Warum ist die Zurechnung so wichtig?
Sie entscheidet, wer das Objekt aktiviert und abschreibt und ob eine Verbindlichkeit in der Bilanz erscheint. Das beeinflusst Bilanzsumme, Eigenkapitalquote und Kennzahlen erheblich.
Was bedeutet „bilanzneutral“ beim Operate-Lease?
Da der Leasingnehmer weder das Objekt aktiviert noch eine Verbindlichkeit ausweist, verlängert das Leasing seine Bilanz nicht. Es fallen lediglich Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung an. Diese Bilanzverkürzung war lange ein wesentlicher Grund für die Beliebtheit des Operate-Leasings, weil sie Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote optisch verbessert.
Wie werden Leasingraten steuerlich behandelt?
Beim Operate-Lease sind die Raten voll als Betriebsausgabe abziehbar. Beim Finance-Lease mit Zurechnung zum Leasingnehmer wirken sich stattdessen die Abschreibung des aktivierten Guts und der Zinsanteil der Raten steuerlich aus. Wichtig ist außerdem, dass die Umsatzsteuer bei Leasingverträgen in der Regel auf jede einzelne Rate anfällt und als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.