KG – Kommanditgesellschaft: Aufbau, Haftung, Vor- und Nachteile

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Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbegrenzt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet (Kommanditist). Sie ist in §§ 161–177a HGB geregelt und eine der häufigsten Rechtsformen im deutschen Mittelstand.

Struktur und Gesellschaftertypen

Merkmal Komplementär Kommanditist
Haftung Unbeschränkt, persönlich, gesamtschuldnerisch Beschränkt auf Pflichteinlage
Geschäftsführung Ja, in der Regel Nein (kein gesetzliches Recht)
Vertretung (Außen) Ja Nein
Gewinnbeteiligung Nach Gesellschaftsvertrag Mindestens 4 % der Einlage (§ 168 HGB)
Verlustbeteiligung Unbegrenzt Bis zur Höhe der Einlage

Gründung und Formvorschriften

  • Mindestens 2 Gesellschafter (1 Komplementär + 1 Kommanditist)
  • Kein Mindestkapital vorgeschrieben
  • Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A) ist konstitutiv
  • Gesellschaftsvertrag formfrei möglich (empfohlen: schriftlich)
  • Firma muss Rechtsformzusatz „KG“ enthalten

Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Als Handelsgesellschaft ist die KG nach §§ 238 ff. HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Es gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Für mittelgroße und große KGs gelten zusätzlich die erweiterten Offenlegungspflichten des § 264 HGB.

Sonderform: GmbH & Co. KG

Bei der GmbH & Co. KG übernimmt eine GmbH die Rolle des Komplementärs. Da die GmbH als juristische Person nur mit ihrem Stammkapital haftet, ist auch die unbeschränkte Haftung tatsächlich auf das GmbHKapital begrenzt. Diese Konstruktion verbindet die Vorteile der KG (steuerliche Transparenz, Flexibilität) mit einer faktischen Haftungsbeschränkung.

Vor- und Nachteile der KG

Vorteile Nachteile
Kapitalbeschaffung durch Kommanditisten ohne Verlust der Kontrolle Komplementär haftet persönlich und unbegrenzt
Steuerliche Transparenz (Gewinne direkt bei Gesellschaftern) Kommanditisten haben geringe Mitspracherechte
Flexible Gewinn- und Verlustverteilung Eintragung ins Handelsregister ist Pflicht (Publizität)
Kein Mindestkapital Nachschusspflicht des Komplementärs bei Verlusten
Prüfungstipp: KG: Komplementär vs. Kommanditist – Unterschiede in Haftung, Geschäftsführung und Gewinnbeteiligung auswendig. GmbH & Co. KG erklären können. Typische Aufgabe: Haftungsverteilung im Konkursfall berechnen.

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