Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter unbegrenzt haftet (Komplementär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet (Kommanditist). Sie ist in §§ 161–177a HGB geregelt und eine der häufigsten Rechtsformen im deutschen Mittelstand.
Inhaltsverzeichnis
Struktur und Gesellschaftertypen
| Merkmal | Komplementär | Kommanditist |
|---|---|---|
| Haftung | Unbeschränkt, persönlich, gesamtschuldnerisch | Beschränkt auf Pflichteinlage |
| Geschäftsführung | Ja, in der Regel | Nein (kein gesetzliches Recht) |
| Vertretung (Außen) | Ja | Nein |
| Gewinnbeteiligung | Nach Gesellschaftsvertrag | Mindestens 4 % der Einlage (§ 168 HGB) |
| Verlustbeteiligung | Unbegrenzt | Bis zur Höhe der Einlage |
Gründung und Formvorschriften
- Mindestens 2 Gesellschafter (1 Komplementär + 1 Kommanditist)
- Kein Mindestkapital vorgeschrieben
- Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A) ist konstitutiv
- Gesellschaftsvertrag formfrei möglich (empfohlen: schriftlich)
- Firma muss Rechtsformzusatz „KG“ enthalten
Buchführungs- und Bilanzierungspflicht
Als Handelsgesellschaft ist die KG nach §§ 238 ff. HGB buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Es gelten die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Für mittelgroße und große KGs gelten zusätzlich die erweiterten Offenlegungspflichten des § 264 HGB.
Sonderform: GmbH & Co. KG
Bei der GmbH & Co. KG übernimmt eine GmbH die Rolle des Komplementärs. Da die GmbH als juristische Person nur mit ihrem Stammkapital haftet, ist auch die unbeschränkte Haftung tatsächlich auf das GmbH–Kapital begrenzt. Diese Konstruktion verbindet die Vorteile der KG (steuerliche Transparenz, Flexibilität) mit einer faktischen Haftungsbeschränkung.
Vor- und Nachteile der KG
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Kapitalbeschaffung durch Kommanditisten ohne Verlust der Kontrolle | Komplementär haftet persönlich und unbegrenzt |
| Steuerliche Transparenz (Gewinne direkt bei Gesellschaftern) | Kommanditisten haben geringe Mitspracherechte |
| Flexible Gewinn- und Verlustverteilung | Eintragung ins Handelsregister ist Pflicht (Publizität) |
| Kein Mindestkapital | Nachschusspflicht des Komplementärs bei Verlusten |