Ehegattensplitting: Wie es funktioniert, Steuerersparnis berechnen und Beispiel

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Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Durch die Zusammenveranlagung werden beide Einkommen addiert, halbiert, besteuert und der resultierende Steuerbetrag verdoppelt. Ziel: Minderung der Steuerprogression bei unterschiedlich hohen Einkommen.

Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Das Splitting-Verfahren erfolgt in vier Schritten:

  1. Einkommen beider Ehepartner werden addiert (Gesamteinkommen)
  2. Das Gesamteinkommen wird durch 2 geteilt (halbes Einkommen)
  3. Die Einkommensteuer auf das halbierte Einkommen wird ermittelt
  4. Der Steuerbetrag wird verdoppelt → das ist die gemeinsame Steuerschuld

Rechenbeispiel: Splitting vs. Einzelveranlagung

Ausgangsdaten: Partner A verdient 80.000 € zu versteuerndes Einkommen, Partner B 10.000 €. Grundtabellenwerte (vereinfacht, 2025):

Veranlagung Berechnung Steuerschuld
Einzelveranlagung A ESt auf 80.000 € ~23.500 €
Einzelveranlagung B ESt auf 10.000 € ~800 €
Gesamt Einzelveranlagung ~24.300 €
Splittingverfahren ESt auf 45.000 € × 2 ~19.800 €
Ersparnis durch Splitting ~4.500 €

Wann ist der Splittingvorteil am größten?

Der Splittingvorteil ist umso höher, je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern ist:

  • Maximal: Ein Partner verdient viel, der andere gar nichts (z.B. Alleinverdiener-Ehe)
  • Null: Beide Partner verdienen exakt gleich viel – kein Progressionsvorteil
  • Maximal möglich: ca. 18.000–19.000 € Steuerersparnis pro Jahr (bei Spitzenverdiener + Alleinverdiener)

Voraussetzungen und Wahlmöglichkeiten

  • Ehepartner/eingetragene Lebenspartner müssen nicht dauerhaft getrennt lebend sein
  • Wahlrecht: Zusammenveranlagung (Splitting) oder Einzelveranlagung – pro Jahr wählbar
  • In der Regel ist Zusammenveranlagung vorteilhafter – Ausnahme: wenn ein Partner hohe Verluste hat

Kritik am Ehegattensplitting

  • Benachteiligung von Unverheirateten mit ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Negativanreiz für den Zweitverdiener (oft die Frau): Aufnahme einer Erwerbstätigkeit lohnt sich weniger
  • Fördert traditionelle Alleinverdiener-Ehe, nicht notwendigerweise Gleichberechtigung
  • Steuerausfall für den Staat von mehreren Milliarden Euro jährlich
Prüfungstipp: Splitting-Verfahren in 4 Schritten erklären und auf ein Zahlenbeispiel anwenden. Wann ist der Vorteil maximal? → Größtmöglicher Einkommensunterschied. Kritikpunkte kennen. Steuerklasse III/V ist die lohnsteuerliche Vorabanpassung an das Splittingverfahren (kein direkter Zusammenhang aber häufig verwechselt).

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