Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren der gemeinsamen Einkommensteuerveranlagung für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Durch die Zusammenveranlagung werden beide Einkommen addiert, halbiert, besteuert und der resultierende Steuerbetrag verdoppelt. Ziel: Minderung der Steuerprogression bei unterschiedlich hohen Einkommen.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
Das Splitting-Verfahren erfolgt in vier Schritten:
- Einkommen beider Ehepartner werden addiert (Gesamteinkommen)
- Das Gesamteinkommen wird durch 2 geteilt (halbes Einkommen)
- Die Einkommensteuer auf das halbierte Einkommen wird ermittelt
- Der Steuerbetrag wird verdoppelt → das ist die gemeinsame Steuerschuld
Rechenbeispiel: Splitting vs. Einzelveranlagung
Ausgangsdaten: Partner A verdient 80.000 € zu versteuerndes Einkommen, Partner B 10.000 €. Grundtabellenwerte (vereinfacht, 2025):
| Veranlagung | Berechnung | Steuerschuld |
|---|---|---|
| Einzelveranlagung A | ESt auf 80.000 € | ~23.500 € |
| Einzelveranlagung B | ESt auf 10.000 € | ~800 € |
| Gesamt Einzelveranlagung | ~24.300 € | |
| Splittingverfahren | ESt auf 45.000 € × 2 | ~19.800 € |
| Ersparnis durch Splitting | ~4.500 € |
Wann ist der Splittingvorteil am größten?
Der Splittingvorteil ist umso höher, je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern ist:
- Maximal: Ein Partner verdient viel, der andere gar nichts (z.B. Alleinverdiener-Ehe)
- Null: Beide Partner verdienen exakt gleich viel – kein Progressionsvorteil
- Maximal möglich: ca. 18.000–19.000 € Steuerersparnis pro Jahr (bei Spitzenverdiener + Alleinverdiener)
Voraussetzungen und Wahlmöglichkeiten
- Ehepartner/eingetragene Lebenspartner müssen nicht dauerhaft getrennt lebend sein
- Wahlrecht: Zusammenveranlagung (Splitting) oder Einzelveranlagung – pro Jahr wählbar
- In der Regel ist Zusammenveranlagung vorteilhafter – Ausnahme: wenn ein Partner hohe Verluste hat
Kritik am Ehegattensplitting
- Benachteiligung von Unverheirateten mit ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen
- Negativanreiz für den Zweitverdiener (oft die Frau): Aufnahme einer Erwerbstätigkeit lohnt sich weniger
- Fördert traditionelle Alleinverdiener-Ehe, nicht notwendigerweise Gleichberechtigung
- Steuerausfall für den Staat von mehreren Milliarden Euro jährlich