Die Abgrenzungsrechnung bildet die Brücke zwischen der Finanzbuchhaltung (Fibu) und der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie sorgt dafür, dass in der Kostenrechnung nur die tatsächlich betriebszweckbezogenen Größen erfasst werden, und leitet die Aufwendungen und Erträge der Geschäftsbuchführung sauber in Kosten und Leistungen über. Ohne diese Überleitung ließe sich der Erfolg aus dem Kerngeschäft nicht vom übrigen Ergebnis trennen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Abgrenzungsrechnung?
Die Finanzbuchhaltung erfasst sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Unternehmens – auch solche, die mit dem eigentlichen Betriebszweck nichts zu tun haben. Für die Kostenrechnung sind jedoch nur die Kosten (bewerteter Verbrauch für die betriebliche Leistungserstellung) und die Leistungen relevant. Die Abgrenzungsrechnung filtert deshalb die neutralen Bestandteile heraus und ergänzt kalkulatorische Größen. Ziel ist eine periodengerechte, verursachungsgerechte Ermittlung des Betriebsergebnisses, das vom neutralen Ergebnis der Fibu getrennt wird. Man unterscheidet dabei die unternehmensbezogene Abgrenzung (Trennung von betriebsfremden, periodenfremden und außerordentlichen Größen) und die kostenrechnerische Abgrenzung (Ansatz kalkulatorischer Kosten).
Neutrale Aufwendungen und Erträge
Nicht jeder Aufwand ist zugleich Kosten. Man unterscheidet folgende neutrale Bestandteile:
- Betriebsfremder Aufwand/Ertrag: z. B. Spenden, Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
- Periodenfremder Aufwand/Ertrag: z. B. Steuernachzahlungen für Vorjahre
- Außerordentlicher Aufwand/Ertrag: z. B. Verluste durch Brand, Diebstahl oder den Verkauf von Anlagevermögen über Buchwert
Diese Positionen fließen in das neutrale Ergebnis ein, nicht aber in die Kostenrechnung. Umgekehrt gibt es auch den Grundfall, bei dem Aufwand und Kosten übereinstimmen – die sogenannten Grundkosten (Zweckaufwand), etwa der Materialverbrauch für die Produktion.
Kalkulatorische Kosten und der Abgrenzungsbereich
Die Kostenrechnung kennt Kosten, denen kein oder ein anderer Aufwand gegenübersteht:
- Zusatzkosten: kein Aufwand in der Fibu, z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn oder kalkulatorische Eigenkapitalzinsen
- Anderskosten: abweichende Höhe gegenüber dem Aufwand, z. B. kalkulatorische Abschreibungen oder kalkulatorische Wagnisse
Rechnerisch erfolgt die Überleitung in der Ergebnistabelle im sogenannten Abgrenzungsbereich, der Teil des Betriebsabrechnungsbogens ist. Vereinfacht gilt: Gesamtergebnis (Fibu) = neutrales Ergebnis + Betriebsergebnis. So erkennt man, ob der Erfolg aus dem Kerngeschäft oder aus betriebsfremden Quellen stammt. Beispiel: Der Jahresüberschuss laut Fibu beträgt 80.000 €. Darin enthalten sind 20.000 € Erträge aus Wertpapieren (neutral). Zusätzlich sind kalkulatorische Zinsen von 10.000 € anzusetzen. Das Betriebsergebnis lautet: 80.000 € − 20.000 € − 10.000 € = 50.000 €. Der Vergleich beider Ergebnisse macht sichtbar, dass ein Teil des Gewinns nicht aus dem eigentlichen Betrieb stammt.
In der Praxis wird die Abgrenzung in einer zweispaltigen Ergebnistabelle dargestellt, die den Finanzbuchhaltungsbereich vom Kostenrechnungsbereich trennt. So lassen sich Gesamtergebnis, neutrales Ergebnis und Betriebsergebnis auf einen Blick gegenüberstellen und Ursachen für Ergebnisunterschiede sauber analysieren. Der Abgrenzungsbereich gliedert sich dabei in die unternehmensbezogene Abgrenzung, die neutrale Aufwendungen und Erträge herausrechnet, und die kostenrechnerische Abgrenzung, in der bilanzielle Größen durch kalkulatorische ersetzt werden. Diese Systematik stellt sicher, dass die Kostenrechnung mit verursachungsgerechten und periodengerechten Werten arbeitet und damit eine verlässliche Grundlage für Kalkulation und Controlling bietet.
Häufige Fragen zur Abgrenzungsrechnung
Warum braucht man eine Abgrenzungsrechnung?
Weil Aufwand und Kosten nicht identisch sind. Nur durch die Abgrenzung erhält man ein aussagekräftiges Betriebsergebnis, das ausschließlich den betrieblichen Leistungsprozess widerspiegelt.
Was ist der Unterschied zwischen Aufwand und Kosten?
Aufwand ist der in der Fibu erfasste Werteverzehr insgesamt. Kosten sind nur der betriebszweckbezogene, periodengerecht bewertete Verbrauch. Betriebsfremde oder periodenfremde Aufwendungen sind keine Kosten.
Was sind Zusatzkosten und Anderskosten?
Zusatzkosten stehen keine Aufwendungen gegenüber (z. B. kalkulatorischer Unternehmerlohn). Anderskosten weichen von der Aufwandshöhe ab (z. B. kalkulatorische Abschreibungen auf Wiederbeschaffungsbasis).