Nicht jeder Unternehmer in Deutschland ist verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu betreiben. Die Buchführungspflicht hängt von der Rechtsform, dem Umsatz und dem Jahresüberschuss ab – und ist ein häufig unterschätztes Grundlagenthema in BWL-Prüfungen.
Grundlage der Buchführung sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), die u.a. Klarheit, Wahrheit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen fordern. Eine gut strukturierte Buchführung folgt dem Kontenrahmen und Kontenplan.
Inhaltsverzeichnis
Buchführungspflicht im Überblick
| Personengruppe | Rechtliche Grundlage | Buchführungspflicht? |
|---|---|---|
| Kaufleute (§ 238 HGB) | Handelsgesetzbuch | Ja, immer |
| Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) | § 264 HGB | Ja, immer |
| Gewerbetreibende über Schwellenwert | § 141 AO | Ja (Umsatz > 800.000 €) |
| Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater) | § 4 Abs. 3 EStG | Nein, EÜR möglich |
| Kleinunternehmer unter Schwellenwert | § 4 Abs. 3 EStG | Nein, EÜR möglich |
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Alternative zur doppelten Buchführung und steht Freiberuflern sowie kleinen Gewerbetreibenden offen. Die Grundlage ist einfach: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Mehr zur steuerlichen Behandlung findest du im Artikel zur handelsrechtlichen vs. steuerrechtlichen Bilanzierung.
Aufbewahrungsfristen
| Dokument | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, GuV | 10 Jahre |
| Handelsbriefe, Buchungsbelege | 6 Jahre |
| Kassenzettel, Quittungen (nicht buchführungspflichtig) | 2 Jahre (§ 14b UStG) |
Verwandte Themen
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) – die inhaltlichen Anforderungen an die Buchführung
- Kontenrahmen und Kontenplan – das strukturelle Grundgerüst der Buchführung
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Prüfungstipp: In Klausuren wird häufig gefragt: „Ist Person X zur Buchführung verpflichtet?“ Merke dir: Alle Kaufleute nach HGB ja, Freiberufler nein. Der Schwellenwert für Gewerbetreibende nach § 141 AO (800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn) ist klausurrelevant.