Die Bezugskalkulation dient der Ermittlung des Bezugspreises (auch Einstandspreis genannt) einer Ware und zeigt, wie viel ein Handelsbetrieb tatsächlich für die eingekaufte Ware aufwenden muss. Sie ist der erste Schritt jeder Handelskalkulation und bildet die Grundlage für die spätere Verkaufspreisermittlung.

Inhaltsverzeichnis
Was ist die Bezugskalkulation?
Die Bezugskalkulation ist ein Teil der Handelskalkulation und beantwortet die Frage, welche Kosten beim Einkauf einer Ware bis zur Ankunft im eigenen Lager anfallen. Der ausgewiesene Listeneinkaufspreis des Lieferanten ist dabei selten der Betrag, den der Händler letztlich zahlt: Lieferanten gewähren häufig Rabatte für größere Mengen und Skonto bei schneller Zahlung. Umgekehrt entstehen zusätzliche Bezugskosten wie Fracht, Verpackung, Transportversicherung oder Zoll.
Erst die Verrechnung all dieser Faktoren ergibt den tatsächlichen Bezugspreis. Dieser ist betriebswirtschaftlich entscheidend, denn nur wer seinen wahren Einstandspreis kennt, kann den Verkaufspreis so kalkulieren, dass alle Kosten gedeckt sind und ein Gewinn erzielt wird. In der Buchführung erfasst der Bezugspreis den Wert, mit dem die Ware in das Lager eingeht.
Vom Listeneinkaufspreis zum Bezugspreis
Die Bezugskalkulation folgt einem festen Kalkulationsschema. Jeder Posten baut auf dem vorherigen Zwischenergebnis auf:
- Listeneinkaufspreis (Netto-Preis laut Lieferantenliste)
- − Liefererrabatt (z. B. Mengen- oder Wiederverkäuferrabatt)
- = Zieleinkaufspreis (Preis bei Zahlung innerhalb des Zahlungsziels)
- − Liefererskonto (Abzug bei Zahlung innerhalb der Skontofrist)
- = Bareinkaufspreis (Preis bei sofortiger Zahlung)
- + Bezugskosten (Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll)
- = Bezugspreis (Einstandspreis der Ware)
Rabatt und Skonto werden dabei immer vom jeweils vorangehenden Zwischenwert berechnet, nicht vom ursprünglichen Listeneinkaufspreis. Alle Werte werden netto, also ohne Umsatzsteuer, angesetzt, da die Vorsteuer für den Händler einen durchlaufenden Posten darstellt.
Beispiel
Ein Händler kauft Ware mit einem Listeneinkaufspreis von 2.000,00 EUR. Der Lieferant gewährt 10 % Rabatt und 3 % Skonto. Die Bezugskosten (Fracht und Verpackung) betragen 80,00 EUR.
- Listeneinkaufspreis: 2.000,00 EUR
- − 10 % Liefererrabatt (200,00 EUR) = Zieleinkaufspreis: 1.800,00 EUR
- − 3 % Liefererskonto (54,00 EUR) = Bareinkaufspreis: 1.746,00 EUR
- + Bezugskosten: 80,00 EUR
- = Bezugspreis: 1.826,00 EUR
Der Händler zahlt für die Ware also nicht die ausgewiesenen 2.000,00 EUR, sondern hat einen tatsächlichen Einstandspreis von 1.826,00 EUR. Auf dieser Basis lässt sich anschließend der Verkaufspreis kalkulieren.
Häufige Fragen zur Bezugskalkulation
Was ist der Unterschied zwischen Bezugspreis und Einstandspreis?
Es handelt sich um zwei Bezeichnungen für denselben Wert. Sowohl der Bezugspreis als auch der Einstandspreis bezeichnen den Betrag, den die Ware den Händler bis zur Einlagerung tatsächlich kostet, also nach Abzug von Rabatt und Skonto und zuzüglich der Bezugskosten.
Warum wird Skonto vom Zieleinkaufspreis und nicht vom Listenpreis berechnet?
Skonto ist ein Abzug für schnelle Zahlung und bezieht sich auf den tatsächlich zu zahlenden Rechnungsbetrag. Da der Rabatt bereits abgezogen wurde, bildet der Zieleinkaufspreis die Rechnungssumme, von der das Skonto berechnet wird. Eine Berechnung vom Listenpreis würde den Abzug fälschlich zu hoch ansetzen.
Gehören die Bezugskosten zum Bezugspreis?
Ja. Die Bezugskosten wie Fracht, Verpackung, Transportversicherung und Zoll werden zum Bareinkaufspreis addiert, weil sie unmittelbar zur Beschaffung der Ware gehören. Erst durch ihre Hinzurechnung ergibt sich der vollständige Bezugspreis als realer Einstandspreis.