Nachrangige Verbindlichkeiten

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Der Begriff nachrangige Verbindlichkeit stammt aus der Bilanzbuchhaltung. Unter nachrangige Verbindlichkeit werden alle Schulden eines Unternehmens gegenüber Dritten bezeichnet, die im Falle der Insolvenz erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger erfüllt werden dürfen. Das bedeutet, dass im Konkursfall erst dann nachrangige Verbindlichkeiten zurückerstattet werden, wenn die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger getilgt wurden. Nachrangige Verbindlichkeiten haben in Bezug auf die Haftqualität gegenüber Gläubigern Eigenkapitalcharakter. Nachrangige Verbindlichkeiten stehen als Posten auf der Passivseite der Bilanz.Finanzbuchhaltung

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