Leasing: Operate Lease vs. Finance Lease – Bilanzierung und Buchung erklärt

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Leasing ist eine wichtige Finanzierungsalternative zum Kauf. Die korrekte bilanzielle Behandlung – wer aktiviert das Leasingobjekt? – ist ein häufiges Prüfungsthema in Rechnungswesen und Jahresabschluss.

Was ist Leasing?

Beim Leasing stellt der Leasinggeber (z.B. eine Leasinggesellschaft) dem Leasingnehmer (z.B. ein Unternehmen) einen Gegenstand für eine bestimmte Zeit gegen Zahlung von Leasingraten zur Verfügung. Die zentrale bilanzielle Frage: Wer muss das Leasingobjekt aktivieren?

Abgrenzung: Operate Lease vs. Finance Lease

Kriterium Operate Lease Finance Lease
Wirtschaftliches Eigentum Beim Leasinggeber Beim Leasingnehmer
Risiken/Chancen Beim Leasinggeber Beim Leasingnehmer
Aktivierung Beim Leasinggeber Beim Leasingnehmer
Buchung Leasingrate (LN) Aufwand (Mietaufwand) Zins- + Tilgungsanteil
Typisches Beispiel Kurzfristige Fahrzeugmiete Investitionsgüterleasing über Grundmietzeit

Bilanzierung nach HGB (Leasingerlass)

In Deutschland regeln die Leasingerlasse des BMF (1971/1972), wann das Leasingobjekt beim Leasingnehmer zu aktivieren ist. Grundregel: Das Leasingobjekt wird beim Leasingnehmer aktiviert, wenn die Grundmietzeit (GMZ) zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt (bei Vollabschreibung der Leasingraten).

Buchung beim Operate Lease

Leasingnehmer bucht nur die Leasingrate als Aufwand:

Mietaufwand/Leasingaufwand X € an Bank X €

Das Leasingobjekt erscheint nicht in der Bilanz des Leasingnehmers.

Buchung beim Finance Lease (Leasingnehmer aktiviert)

Bei Aktivierung beim Leasingnehmer: Das Leasingobjekt wird als Anlage aktiviert, gleichzeitig entsteht eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingraten.

Zugangsbuchung: Anlage (Leasingobjekt) 50.000 € an Leasingverbindlichkeit 50.000 €

Leasingrate: Zinsanteil → Zinsaufwand; Tilgungsanteil → Minderung der Leasingverbindlichkeit

Abschreibung: Abschreibung an Anlage (Leasingobjekt) – über die Nutzungsdauer

Leasing nach IFRS 16

Ab 2019 schreibt IFRS 16 vor, dass fast alle Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer aktiviert werden müssen (Right-of-Use Asset + Leasingverbindlichkeit). Die Unterscheidung Operate/Finance Lease entfällt beim Leasingnehmer im IFRS-Abschluss.

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Prüfungstipp: In BWL-Klausuren wird oft gefragt: „Wer bilanziert das Leasingobjekt?“ Schlüsselregel nach HGB: Wenn die Grundmietzeit 40–90 % der Nutzungsdauer beträgt → Leasingnehmer aktiviert. Außerhalb dieser Grenzen → Leasinggeber aktiviert.

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