In Deutschland müssen Unternehmen zwei verschiedene Bilanzen erstellen: die Handelsbilanz nach HGB und die Steuerbilanz nach EStG/KStG. Das Maßgeblichkeitsprinzip regelt ihr Verhältnis zueinander. Dieses Thema ist für BWL-Studenten ab dem 3. Semester relevant.
Als Vorbereitung empfehlen wir den Artikel zu HGB vs. IFRS und handelsrechtlicher vs. steuerrechtlicher Bilanzierung.
Inhaltsverzeichnis
Das Maßgeblichkeitsprinzip
Gemäß § 5 Abs. 1 EStG gilt: Die handelsrechtlichen Wertansätze sind grundsätzlich auch für die Steuerbilanz maßgeblich (formelle Maßgeblichkeit). Wenn das Steuerrecht aber abweichende Regelungen vorschreibt, gilt die steuerrechtliche Regelung (materielle Maßgeblichkeit).
Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz
| Position | Handelsbilanz (HGB) | Steuerbilanz (EStG) |
|---|---|---|
| Selbst erstellte immaterielle Güter | Aktivierungswahlrecht (§ 248 Abs. 2 HGB) | Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG) |
| Goodwill-Abschreibung | Planmäßig über Nutzungsdauer (max. 10 J.) | 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG) |
| Drohverlustrückstellungen | Pflicht (§ 249 HGB) | Steuerliches Abzugsverbot (§ 5 Abs. 4a EStG) |
| Herstellungskosten | Mindest- und Höchstwert (Wahlrechte) | Pflichtaktivierung aller Vollkosten |
| Abschreibungen | Nach tatsächlichem Wertverlust | Nach AfA-Tabellen des BMF |
Latente Steuern – wenn beide Bilanzen abweichen
Wenn Handelsbilanz und Steuerbilanz voneinander abweichen, entstehen temporäre Unterschiede. Diese führen zu latenten Steuern, die in der Handelsbilanz ausgewiesen werden müssen. Aktive latente Steuern (künftige Steuerersparnisse) vs. passive latente Steuern (künftige Steuermehr belastungen).
Verwandte Themen
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Prüfungstipp: Maßgeblichkeitsprinzip = Handelsbilanz ist Ausgangspunkt für Steuerbilanz. Drohverlustrückstellungen sind der wichtigste Unterschied – in der Handelsbilanz Pflicht, steuerlich verboten.