Steuerbilanz vs. Handelsbilanz: Das Maßgeblichkeitsprinzip einfach erklärt

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In Deutschland müssen Unternehmen zwei verschiedene Bilanzen erstellen: die Handelsbilanz nach HGB und die Steuerbilanz nach EStG/KStG. Das Maßgeblichkeitsprinzip regelt ihr Verhältnis zueinander. Dieses Thema ist für BWL-Studenten ab dem 3. Semester relevant.

Als Vorbereitung empfehlen wir den Artikel zu HGB vs. IFRS und handelsrechtlicher vs. steuerrechtlicher Bilanzierung.

Das Maßgeblichkeitsprinzip

Gemäß § 5 Abs. 1 EStG gilt: Die handelsrechtlichen Wertansätze sind grundsätzlich auch für die Steuerbilanz maßgeblich (formelle Maßgeblichkeit). Wenn das Steuerrecht aber abweichende Regelungen vorschreibt, gilt die steuerrechtliche Regelung (materielle Maßgeblichkeit).

Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz

Position Handelsbilanz (HGB) Steuerbilanz (EStG)
Selbst erstellte immaterielle Güter Aktivierungswahlrecht (§ 248 Abs. 2 HGB) Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG)
Goodwill-Abschreibung Planmäßig über Nutzungsdauer (max. 10 J.) 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG)
Drohverlustrückstellungen Pflicht (§ 249 HGB) Steuerliches Abzugsverbot (§ 5 Abs. 4a EStG)
Herstellungskosten Mindest- und Höchstwert (Wahlrechte) Pflichtaktivierung aller Vollkosten
Abschreibungen Nach tatsächlichem Wertverlust Nach AfA-Tabellen des BMF

Latente Steuern – wenn beide Bilanzen abweichen

Wenn Handelsbilanz und Steuerbilanz voneinander abweichen, entstehen temporäre Unterschiede. Diese führen zu latenten Steuern, die in der Handelsbilanz ausgewiesen werden müssen. Aktive latente Steuern (künftige Steuerersparnisse) vs. passive latente Steuern (künftige Steuermehr belastungen).

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Prüfungstipp: Maßgeblichkeitsprinzip = Handelsbilanz ist Ausgangspunkt für Steuerbilanz. Drohverlustrückstellungen sind der wichtigste Unterschied – in der Handelsbilanz Pflicht, steuerlich verboten.

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