Vorsteuer und Vorsteuerabzug: Buchung, Berechnung und Beispiel

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Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Kauf von Waren und Dienstleistungen zahlt. Da Unternehmer die Umsatzsteuer nur durchleiten, können sie gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern – das nennt sich Vorsteuerabzug. Dieses System ist für BWL-Studenten in der Kosten- und Steuerrechnung fundamental.

Als Grundlage lies zunächst unseren Artikel zu den Grundlagen der Umsatzsteuer.

Vorsteuer vs. Umsatzsteuer – der Unterschied

Begriff Wer zahlt? Richtung Auswirkung
Umsatzsteuer (USt) Unternehmer an Finanzamt Abführung Schuld an Finanzamt
Vorsteuer (VSt) Unternehmer an Lieferanten Erstattung Forderung gegen Finanzamt
Zahllast USt – VSt Netto-Abführung Tatsächlich zu zahlender Betrag

Berechnung der Zahllast – Beispiel

Unternehmen A kauft Waren für 10.000 € netto (19 % USt = 1.900 € Vorsteuer).
Unternehmen A verkauft Produkte für 15.000 € netto (19 % USt = 2.850 € Umsatzsteuer).

Position Betrag
Umsatzsteuer (eingenommen) 2.850 €
– Vorsteuer (gezahlt) 1.900 €
= Zahllast (an Finanzamt) 950 €

Buchung von Vorsteuer und Umsatzsteuer

Beim Wareneinkauf (Vorsteuer):

Soll Betrag Haben Betrag
Wareneingang 10.000 € Verbindlichkeiten L+L 11.900 €
Vorsteuer 19 % 1.900 €

Beim Warenverkauf (Umsatzsteuer):

Soll Betrag Haben Betrag
Forderungen L+L 17.850 € Umsatzerlöse 15.000 €
Umsatzsteuer 19 % 2.850 €

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn: (1) eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, (2) der Einkauf für das Unternehmen genutzt wird, und (3) der Lieferant Umsatzsteuer ausgewiesen hat. Privatpersonen und Kleinunternehmer (§ 19 UStG) dürfen keine Vorsteuer abziehen.

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Prüfungstipp: Zahllast = Umsatzsteuer – Vorsteuer. Ist die Vorsteuer höher als die USt, entsteht ein Vorsteuerüberhang – das Finanzamt erstattet die Differenz.

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