Plankostenrechnung: starre & flexible Plankostenrechnung

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Die Plankostenrechnung ist ein zukunftsorientiertes System der Kostenrechnung, das im Voraus festgelegte Plankosten als Maßstab für die Kostenkontrolle verwendet. Anders als die vergangenheitsbezogene Ist- oder Normalkostenrechnung plant sie die Kosten für eine künftige Periode und vergleicht sie anschließend mit den tatsächlich angefallenen Istkosten. Man unterscheidet die starre und die flexible Plankostenrechnung.

Was ist die Plankostenrechnung?

Bei der Plankostenrechnung werden für eine geplante Beschäftigung (Ausbringungsmenge) im Vorhinein Sollkosten bestimmt. Diese Plankosten dienen als Vorgabe und Kontrollmaßstab. Nach Ablauf der Periode werden die tatsächlichen Istkosten erfasst und den Plankosten gegenübergestellt. Aus der Differenz ergeben sich Abweichungen, deren Ursachen analysiert werden. Ziel ist eine wirksame Kostenkontrolle und Wirtschaftlichkeitssteuerung. Voraussetzung ist die Trennung der Kosten in fixe und variable Bestandteile.

Starre Plankostenrechnung

Die starre Plankostenrechnung plant die Kosten nur für einen einzigen Beschäftigungsgrad (die Planbeschäftigung) und passt sie nicht an die tatsächliche Beschäftigung an. Ihre Merkmale:

  • Es gibt keine Aufspaltung in fixe und variable Kosten bei der Kontrolle.
  • Die Plankosten bleiben unabhängig von der Ist-Beschäftigung konstant.
  • Eine aussagekräftige Abweichungsanalyse ist nicht möglich, da Beschäftigungsänderungen nicht berücksichtigt werden.

Die starre Plankostenrechnung ist daher einfach, aber für die Kostenkontrolle wenig geeignet, weil sie Soll- und Istkosten bei unterschiedlicher Beschäftigung nicht sinnvoll vergleichbar macht.

Flexible Plankostenrechnung und Beispiel

Die flexible Plankostenrechnung behebt diesen Nachteil, indem sie die Plankosten an die tatsächliche Beschäftigung anpasst. Dazu werden die Kosten in fixe und variable Bestandteile zerlegt. Aus der Planbeschäftigung lassen sich die Sollkosten für die jeweils erreichte Ist-Beschäftigung berechnen. Dadurch werden zwei Abweichungen sichtbar:

  • Beschäftigungsabweichung: entsteht durch die Unterbeschäftigung; sie zeigt nicht abgebaute Fixkosten.
  • Verbrauchsabweichung: Differenz zwischen Istkosten und Sollkosten bei gleicher Beschäftigung; sie misst die tatsächliche Wirtschaftlichkeit.

Rechenbeispiel: Geplant sind bei einer Planbeschäftigung von 1.000 Stück Fixkosten von 10.000 € und variable Kosten von 5 € je Stück, also 15.000 € Gesamtplankosten. Werden tatsächlich nur 800 Stück gefertigt, betragen die Sollkosten 10.000 € + 800 × 5 € = 14.000 €. Liegen die Istkosten bei 14.600 €, ergibt sich eine Verbrauchsabweichung von 600 € (unwirtschaftlich). Diese Differenzierung macht die flexible Plankostenrechnung zu einem wirksamen Kontrollinstrument.

Eine Sonderform ist die Grenzplankostenrechnung. Sie verrechnet auf die Kostenträger nur die variablen Kosten und behandelt die Fixkosten als Block, der nicht weiter aufgeschlüsselt wird. Damit verbindet sie die Plankostenrechnung mit der Teilkostenrechnung und vermeidet die Proportionalisierung der Fixkosten. Die Grenzplankostenrechnung gilt als das in der Praxis am weitesten entwickelte Kostenrechnungssystem und liefert besonders aussagekräftige Daten für kurzfristige Entscheidungen.

Häufige Fragen zur Plankostenrechnung

Was ist der Unterschied zwischen starrer und flexibler Plankostenrechnung?

Die starre Plankostenrechnung plant für nur einen Beschäftigungsgrad und passt die Kosten nicht an. Die flexible Plankostenrechnung trennt fixe und variable Kosten und rechnet die Sollkosten auf die tatsächliche Beschäftigung um, wodurch eine echte Abweichungsanalyse möglich wird.

Was ist die Beschäftigungsabweichung?

Die Beschäftigungsabweichung entsteht, wenn die tatsächliche Beschäftigung von der Planbeschäftigung abweicht. Sie zeigt den Anteil der Fixkosten, der bei Unterbeschäftigung nicht durch die Produktion gedeckt wird, und ist nicht durch Unwirtschaftlichkeit verursacht.

Wofür wird die Plankostenrechnung eingesetzt?

Sie dient vor allem der Kostenkontrolle, der Wirtschaftlichkeitssteuerung und der Budgetierung. Durch den Soll-Ist-Vergleich lassen sich Abweichungsursachen erkennen und gezielt Gegenmaßnahmen einleiten.

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