Kapitalgesellschaften sind nach HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen. Umfang und Fristen der Offenlegung richten sich nach der Größenklasse des Unternehmens. Diese Übersicht erklärt, was Studenten zu Offenlegungspflichten wissen müssen.
Größenklassen nach § 267 HGB
Ein Unternehmen fällt in eine Größenklasse, wenn es mindestens 2 von 3 Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschreitet:
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|
| Klein | bis 6 Mio. € | bis 12 Mio. € | bis 50 |
| Mittelgroß | 6–20 Mio. € | 12–40 Mio. € | 51–250 |
| Groß | über 20 Mio. € | über 40 Mio. € | über 250 |
Offenlegungspflichten nach Größenklasse
| Pflicht | Klein | Mittelgroß | Groß |
|---|---|---|---|
| Bilanz | Verkürzte Form | Vollständig | Vollständig |
| GuV | Nicht erforderlich | Vollständig | Vollständig |
| Anhang | Erleichtert | Vollständig | Vollständig |
| Lagebericht | Nicht erforderlich | Erforderlich | Erforderlich |
| Abschlussprüfung | Keine Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Frist Einreichung | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
| Veröffentlichung | Bundesanzeiger (Hinterlegung) | Bundesanzeiger | Bundesanzeiger |
Einreichungsfristen
Der Jahresabschluss muss nach § 325 HGB spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Für große Kapitalgesellschaften gilt: Einreichung innerhalb von 4 Monaten nach Jahresende empfohlen (börsennotierte: striktere Fristen).
Folgen bei Verstößen
Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungspflichten. Bei Nichtoffenlegung drohen:
| Unternehmensgröße | Ordnungsgeld |
|---|---|
| Kleine GmbH (verspätet) | ab 250 € bis 25.000 € |
| Mittelgroße GmbH (verspätet) | ab 500 € bis 25.000 € |
| Große AG / börsennot. AG | bis 25.000 € je Ordnungsgeldverfahren |
Neue Pflichten: E-Bilanz und XBRL
Steuerlich müssen Jahresabschlüsse seit 2013 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden (E-Bilanz, § 5b EStG). Die Daten werden im XBRL-Format übertragen. Ab 2025 gilt zudem für große Unternehmen die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD).
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Prüfungstipp: Lerne die Größenkriterien und Offenlegungspflichten nach Größenklasse auswendig. In Klausuren werden typischerweise Zahlen vorgegeben und du musst die richtige Größenklasse und damit die Offenlegungspflichten bestimmen.