Lohnsteuer und Lohnbuchhaltung: Grundlagen für BWL-Studenten

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Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Der Arbeitgeber behält sie ein und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Für BWL-Studenten ist das Verständnis der Lohnbuchhaltung wichtig, da Personalkosten oft der größte Kostenblock sind.

Ablauf der Lohnsteuerberechnung

  1. Bruttolohn ermitteln: Alle lohnsteuerpflichtigen Bezüge (Grundgehalt, Boni, geldwerte Vorteile)
  2. Lohnsteuerklasse und Freibeträge prüfen: Je nach Steuerklasse gelten unterschiedliche Freibeträge und Progression
  3. Lohnsteuer berechnen: Aus den offiziellen Lohnsteuertabellen oder der BMF-Formel (Lohnsteuerrechner)
  4. Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer (für viele Arbeitnehmer seit 2021 abgeschafft)
  5. Kirchensteuer: 8–9 % der Lohnsteuer (nur bei Kirchenmitgliedschaft)
  6. Abführung: Monatlich/quartalsweise ans Finanzamt

Die sechs Lohnsteuerklassen

Klasse Für wen? Besonderheit
I Ledig, geschieden, verwitwet ohne Kinder Standardtarif
II Alleinerziehende Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
III Verheiratete (höherer Verdienst) Günstiger Tarif – Splitting-Vorteil
IV Verheiratete (beide ähnlich verdienend) Wie Klasse I, aber verheiratet
V Verheiratete (geringerer Verdienst) Ungünstiger Tarif – Ausgleich zu Klasse III
VI Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis Kein Grundfreibetrag – höchste Besteuerung

Buchungssatz für Lohn und Gehalt

Die korrekte Buchung des Personalaufwands ist prüfungsrelevant:

Buchung Soll Haben
Lohnaufwand Löhne und Gehälter (Aufwandskonto) Verbindlichkeiten ggü. Arbeitnehmern (Nettolohn)
Lohnsteuer Löhne und Gehälter Verbindlichkeiten ggü. Finanzamt
Arbeitnehmer-SV Löhne und Gehälter Verbindlichkeiten ggü. Sozialversicherung
Arbeitgeber-SV Soziale Abgaben (Aufwand) Verbindlichkeiten ggü. Sozialversicherung

Merke: Der Arbeitgeber trägt den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung zusätzlich – Personalkosten sind also deutlich höher als der Bruttolohn des Arbeitnehmers (Faktor 1,2–1,3).

Lohnsteuer vs. Einkommensteuer

Die Lohnsteuer ist kein eigenständiges Steuergesetz – sie ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Am Jahresende wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgerechnet: Zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird erstattet, zu wenig wird nachgefordert. Wer nur Arbeitslohn hat und keine weiteren Einkünfte, kann auf die Steuererklärung verzichten.

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Prüfungstipp: Bruttolohn ≠ Personalkosten des Arbeitgebers. Personalkosten = Bruttolohn + Arbeitgeber-SV-Anteil (~20 %). Die Lohnsteuer zahlt der Arbeitnehmer aus dem Bruttolohn, der Arbeitgeber führt sie nur ab.

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