Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Der Arbeitgeber behält sie ein und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Für BWL-Studenten ist das Verständnis der Lohnbuchhaltung wichtig, da Personalkosten oft der größte Kostenblock sind.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf der Lohnsteuerberechnung
- Bruttolohn ermitteln: Alle lohnsteuerpflichtigen Bezüge (Grundgehalt, Boni, geldwerte Vorteile)
- Lohnsteuerklasse und Freibeträge prüfen: Je nach Steuerklasse gelten unterschiedliche Freibeträge und Progression
- Lohnsteuer berechnen: Aus den offiziellen Lohnsteuertabellen oder der BMF-Formel (Lohnsteuerrechner)
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer (für viele Arbeitnehmer seit 2021 abgeschafft)
- Kirchensteuer: 8–9 % der Lohnsteuer (nur bei Kirchenmitgliedschaft)
- Abführung: Monatlich/quartalsweise ans Finanzamt
Die sechs Lohnsteuerklassen
| Klasse | Für wen? | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Ledig, geschieden, verwitwet ohne Kinder | Standardtarif |
| II | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
| III | Verheiratete (höherer Verdienst) | Günstiger Tarif – Splitting-Vorteil |
| IV | Verheiratete (beide ähnlich verdienend) | Wie Klasse I, aber verheiratet |
| V | Verheiratete (geringerer Verdienst) | Ungünstiger Tarif – Ausgleich zu Klasse III |
| VI | Zweites oder weiteres Arbeitsverhältnis | Kein Grundfreibetrag – höchste Besteuerung |
Buchungssatz für Lohn und Gehalt
Die korrekte Buchung des Personalaufwands ist prüfungsrelevant:
| Buchung | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Lohnaufwand | Löhne und Gehälter (Aufwandskonto) | Verbindlichkeiten ggü. Arbeitnehmern (Nettolohn) |
| Lohnsteuer | Löhne und Gehälter | Verbindlichkeiten ggü. Finanzamt |
| Arbeitnehmer-SV | Löhne und Gehälter | Verbindlichkeiten ggü. Sozialversicherung |
| Arbeitgeber-SV | Soziale Abgaben (Aufwand) | Verbindlichkeiten ggü. Sozialversicherung |
Merke: Der Arbeitgeber trägt den Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung zusätzlich – Personalkosten sind also deutlich höher als der Bruttolohn des Arbeitnehmers (Faktor 1,2–1,3).
Lohnsteuer vs. Einkommensteuer
Die Lohnsteuer ist kein eigenständiges Steuergesetz – sie ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Am Jahresende wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgerechnet: Zu viel einbehaltene Lohnsteuer wird erstattet, zu wenig wird nachgefordert. Wer nur Arbeitslohn hat und keine weiteren Einkünfte, kann auf die Steuererklärung verzichten.
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Prüfungstipp: Bruttolohn ≠ Personalkosten des Arbeitgebers. Personalkosten = Bruttolohn + Arbeitgeber-SV-Anteil (~20 %). Die Lohnsteuer zahlt der Arbeitnehmer aus dem Bruttolohn, der Arbeitgeber führt sie nur ab.