Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind das Regelwerk, nach dem jedes buchführungspflichtige Unternehmen seine Bücher führen muss. Sie sind zwar nicht vollständig im Gesetz kodifiziert, haben sich aber durch Rechtsprechung, Wissenschaft und Handelspraxis etabliert. Wer die Buchführungspflicht nach HGB kennt, sollte sich anschließend mit den GoB beschäftigen.
Die GoB gelten für die gesamte Finanzbuchhaltung und sind eng mit den Bilanzierungsgrundsätzen verknüpft, die speziell für den Jahresabschluss gelten.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten GoB im Überblick
| Grundsatz | Inhalt |
|---|---|
| Richtigkeit | Buchungen müssen dem tatsächlichen Sachverhalt entsprechen |
| Vollständigkeit | Alle Geschäftsvorfälle sind lückenlos zu erfassen |
| Klarheit und Übersichtlichkeit | Buchungen müssen nachvollziehbar und verständlich sein |
| Zeitgerechtigkeit | Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu buchen |
| Einzelerfassung | Jeder Vorfall ist grundsätzlich einzeln zu erfassen |
| Vorsichtsprinzip | Im Zweifel niedrigere Erträge / höhere Aufwendungen ansetzen |
| Realisationsprinzip | Gewinne erst bei Realisierung (nicht vor Leistungserbringung) erfassen |
| Imparitätsprinzip | Vorhersehbare Verluste sofort, Gewinne erst bei Realisierung buchen |
GoB und Jahresabschluss
Die GoB gelten unmittelbar für die Buchführung, strahlen aber auch auf den Jahresabschluss aus. Das Vorsichtsprinzip beispielsweise erklärt, warum in der deutschen Rechnungslegung eher zu niedrige als zu hohe Gewinne ausgewiesen werden – und warum dadurch stille Reserven entstehen.
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Prüfungstipp: Das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip werden oft als Gegensatzpaar abgefragt. Merke dir: Verluste antizipieren, Gewinne erst realisieren. Dieses Prinzip ist typisch für die deutsche (HGB-) Rechnungslegung und unterscheidet sich grundlegend von IFRS.