GoB – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einfach erklärt

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Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind das Regelwerk, nach dem jedes buchführungspflichtige Unternehmen seine Bücher führen muss. Sie sind zwar nicht vollständig im Gesetz kodifiziert, haben sich aber durch Rechtsprechung, Wissenschaft und Handelspraxis etabliert. Wer die Buchführungspflicht nach HGB kennt, sollte sich anschließend mit den GoB beschäftigen.

Die GoB gelten für die gesamte Finanzbuchhaltung und sind eng mit den Bilanzierungsgrundsätzen verknüpft, die speziell für den Jahresabschluss gelten.

Die wichtigsten GoB im Überblick

Grundsatz Inhalt
Richtigkeit Buchungen müssen dem tatsächlichen Sachverhalt entsprechen
Vollständigkeit Alle Geschäftsvorfälle sind lückenlos zu erfassen
Klarheit und Übersichtlichkeit Buchungen müssen nachvollziehbar und verständlich sein
Zeitgerechtigkeit Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu buchen
Einzelerfassung Jeder Vorfall ist grundsätzlich einzeln zu erfassen
Vorsichtsprinzip Im Zweifel niedrigere Erträge / höhere Aufwendungen ansetzen
Realisationsprinzip Gewinne erst bei Realisierung (nicht vor Leistungserbringung) erfassen
Imparitätsprinzip Vorhersehbare Verluste sofort, Gewinne erst bei Realisierung buchen

GoB und Jahresabschluss

Die GoB gelten unmittelbar für die Buchführung, strahlen aber auch auf den Jahresabschluss aus. Das Vorsichtsprinzip beispielsweise erklärt, warum in der deutschen Rechnungslegung eher zu niedrige als zu hohe Gewinne ausgewiesen werden – und warum dadurch stille Reserven entstehen.

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Prüfungstipp: Das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip werden oft als Gegensatzpaar abgefragt. Merke dir: Verluste antizipieren, Gewinne erst realisieren. Dieses Prinzip ist typisch für die deutsche (HGB-) Rechnungslegung und unterscheidet sich grundlegend von IFRS.

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