Gesamtkostenverfahren vs. Umsatzkostenverfahren (GKV vs. UKV): Unterschied, Aufbau und Beispiel

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Das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV) sind die beiden zulässigen Methoden, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach HGB aufzustellen. Beide führen zum gleichen Ergebnis, zeigen aber unterschiedliche Informationen. Dieser Artikel erklärt beide Verfahren mit Beispielen. Grundlagen zur GuV im Artikel GuV aufstellen – Übungsaufgaben mit Lösungen.

Was ist das Gesamtkostenverfahren (GKV)?

Beim GKV werden alle Aufwendungen nach Kostenarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige Aufwendungen) gezeigt – unabhängig davon, für welchen Zweck sie angefallen sind. Bestandsveränderungen (fertige und unfertige Erzeugnisse) werden separat ausgewiesen.

Aufbau des GKV (vereinfacht)

Position Betrag
1. Umsatzerlöse + xxx €
2. Bestandsveränderungen fertiger/unfertiger Erzeugnisse ± xxx €
3. Andere aktivierte Eigenleistungen + xxx €
4. Gesamtleistung = xxx €
5. Materialaufwand − xxx €
6. Personalaufwand − xxx €
7. Abschreibungen − xxx €
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen − xxx €
9. Betriebsergebnis (EBIT) = xxx €

Was ist das Umsatzkostenverfahren (UKV)?

Beim UKV werden die Kosten nach Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung) gegliedert. Es wird nur der Aufwand gezeigt, der auf die verkauften Produkte entfällt – nicht der gesamte Periodenaufwand. Keine Bestandsveränderungen nötig.

Aufbau des UKV (vereinfacht)

Position Betrag
1. Umsatzerlöse + xxx €
2. Herstellungskosten der umgesetzten Leistungen − xxx €
3. Bruttoergebnis vom Umsatz = xxx €
4. Vertriebskosten − xxx €
5. Allgemeine Verwaltungskosten − xxx €
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge ± xxx €
7. Betriebsergebnis (EBIT) = xxx €

Vergleich mit Zahlenbeispiel

Daten: Umsatzerlöse 500.000 €, Materialaufwand 180.000 €, Personalaufwand 150.000 €, Abschreibungen 30.000 €, Bestandserhöhung 20.000 €. Davon entfallen auf Herstellung 300.000 €, Vertrieb 40.000 €, Verwaltung 20.000 €.

Position GKV UKV
Umsatzerlöse 500.000 € 500.000 €
Bestandsveränderung +20.000 € – (entfällt)
Material / Herstellkosten –180.000 € –300.000 €
Personal –150.000 € – (im HK enthalten)
Abschreibungen –30.000 € – (im HK enthalten)
Vertrieb – (in Personal) –40.000 €
Verwaltung – (in Personal) –20.000 €
Ergebnis 160.000 € 140.000 €

Unterschied: Das GKV zeigt höheres Ergebnis, weil die Bestandserhöhung von 20.000 € beim UKV bereits in den Herstellungskosten verrechnet ist (nur verkaufte Güter). Beide Verfahren müssen zum gleichen Ergebnis führen, wenn Daten korrekt übertragen werden.

Wann welches Verfahren?

Das GKV ist in Deutschland traditionell verbreitet und für alle Kaufleute geeignet. Das UKV liefert mehr Transparenz über Funktionskosten und ist nach IFRS (IAS 1) häufiger anzutreffen. Kapitalgesellschaften dürfen nach HGB beide Verfahren wählen.

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Prüfungstipp: Merke dir den entscheidenden Unterschied: GKV = Kostenartenrechnung + Bestandsveränderungen; UKV = Funktionskostenrechnung ohne Bestandsveränderungen. Beide führen zu demselben Periodenergebnis.

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