Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist der Kernbereich des internen Rechnungswesens und dient der Erfassung, Verteilung und Auswertung von Kosten und Leistungen eines Betriebs. Sie liefert die Zahlen für Kalkulation, Preisfindung und Wirtschaftlichkeitskontrolle und ergänzt damit die nach außen gerichtete Finanzbuchhaltung.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Kosten- und Leistungsrechnung?
Die KLR bildet ausschließlich den betrieblichen Werteverzehr (Kosten) und die betriebliche Wertschöpfung (Leistungen) ab. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt keinen handels- oder steuerrechtlichen Formvorschriften – das Unternehmen gestaltet sie nach seinem Informationsbedarf. Grundlage sind die Werte der Finanzbuchhaltung, die jedoch um betriebsfremde, außerordentliche und periodenfremde Größen bereinigt werden.
Wichtig ist die saubere Abgrenzung der Grundbegriffe: Auszahlung, Ausgabe, Aufwand und Kosten sind nicht identisch. Kosten sind der bewertete, betriebszweckbezogene Güterverbrauch einer Periode. Eine Auszahlung ist dagegen ein reiner Abfluss von Zahlungsmitteln, eine Ausgabe die Verminderung des Geldvermögens und ein Aufwand der in der Finanzbuchhaltung erfasste Werteverzehr. Erst wenn ein Aufwand betriebsbedingt, periodengerecht und ordentlich ist, wird er zu Kosten im Sinne der KLR. Spiegelbildlich stehen den Kosten die Leistungen gegenüber, ergänzt um die Begriffe Einzahlung, Einnahme und Ertrag. Diese Abgrenzung ist die Grundlage jeder weiteren Auswertung und wird in Prüfungen besonders häufig abgefragt.
Die drei Teilbereiche der KLR
Klassisch gliedert sich die KLR in drei aufeinander aufbauende Stufen:
- Kostenartenrechnung: Sie beantwortet die Frage „Welche Kosten sind entstanden?“ und erfasst etwa Material-, Personal- und Abschreibungskosten.
- Kostenstellenrechnung: Sie klärt „Wo sind die Kosten entstanden?“ und verteilt die Gemeinkosten über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB) auf die Kostenstellen.
- Kostenträgerrechnung: Sie beantwortet „Wofür sind die Kosten entstanden?“ und ordnet die Kosten den Produkten zu (Kalkulation).
Übungsansatz: Abgrenzung Aufwand und Kosten
Ein typischer Einstieg ist die Überleitung vom Aufwand zu den Kosten. Beispiel: Ein Betrieb weist in der Buchführung 50.000 € Aufwand aus, darunter 4.000 € Spende (betriebsfremd) und 2.000 € außerordentlichen Verlust. Hinzu kommen 3.000 € kalkulatorischer Unternehmerlohn als Zusatzkosten.
- Gesamtaufwand: 50.000 €
- abzüglich neutraler Aufwand (4.000 € + 2.000 €): –6.000 €
- = aufwandsgleiche Grundkosten: 44.000 €
- zuzüglich kalkulatorischer Kosten: +3.000 €
- = Kosten der Periode: 47.000 €
Dieser Übungsansatz zeigt, dass die KLR den Periodenerfolg betriebswirtschaftlich aussagekräftiger ermittelt als die reine Finanzbuchhaltung. Während die Buchführung einen Aufwand von 50.000 € ausweist, betragen die tatsächlichen Kosten des Betriebs nur 47.000 €. Die Differenz wird in der Abgrenzungsrechnung sichtbar gemacht, häufig in Form des sogenannten Ergebnistabellen- oder BAB-Schemas. Wer dieses Grundprinzip beherrscht, kann anschließend Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger sicher bearbeiten.
Häufige Fragen zur Kosten- und Leistungsrechnung
Worin liegt der Unterschied zur Finanzbuchhaltung?
Die Finanzbuchhaltung richtet sich an externe Adressaten und folgt gesetzlichen Vorschriften, die KLR ist intern, formfrei und dient der Steuerung und Kalkulation.
Was sind kalkulatorische Kosten?
Kalkulatorische Kosten wie Unternehmerlohn oder kalkulatorische Zinsen haben keinen oder einen abweichenden Aufwand in der Buchführung, werden in der KLR aber angesetzt, um den Werteverzehr realistisch abzubilden.
Wozu dient der Betriebsabrechnungsbogen?
Der BAB verteilt die Gemeinkosten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen und ermittelt Zuschlagssätze, die für die Kalkulation der Kostenträger benötigt werden.