Skonto buchen: Buchungssätze mit Beispielen für Einkauf und Verkauf

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Skonto ist ein Preisnachlass bei schneller Zahlung. Das korrekte Buchen von Skonti – beim Einkauf (Lieferantenskonto) und beim Verkauf (Kundenskonto) – gehört zur Prüfungsvorbereitung im Rechnungswesen. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Buchungssätze mit Beispielen.

Was ist Skonto?

Skonto ist ein prozentualer Abzug vom Rechnungsbetrag, der gewährt wird, wenn innerhalb einer kürzeren Frist gezahlt wird. Typisches Zahlungsziel: „2/10 netto 30″ bedeutet: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, ansonsten voller Betrag fällig innerhalb von 30 Tagen.

Skonto beim Einkauf (Lieferantenskonto / Einkaufsskonto)

Szenario: Eingangsrechnung 5.000 € netto + 19 % USt = 5.950 €. Skonto 2 % bei Zahlung innerhalb 10 Tage.

Zahlung mit Skonto:

Konto Soll Haben
Verbindlichkeiten aus L&L 5.950 €
Bank 5.831 €
Sonstige betriebliche Erträge (Erhaltenes Skonto) 100 €
Vorsteuer (Korrektur 19 % von 100 €) 19 €

Der erhaltene Skonto ist ein sonstiger betrieblicher Ertrag und mindert gleichzeitig die Vorsteuer.

Skonto beim Verkauf (Kundenskonto / Verkaufsskonto)

Szenario: Ausgangsrechnung 8.000 € netto + 19 % USt = 9.520 €. Skonto 3 % bei Zahlung innerhalb 14 Tage.

Zahlung mit Skonto durch Kunden:

Konto Soll Haben
Bank 9.234,40 €
Gewährte Skonti (Aufwand) 240 €
Umsatzsteuer (Korrektur: 19 % von 240 €) 45,60 €
Forderungen aus L&L 9.520 €

Berechnung: Skonto 3 % × 9.520 = 285,60 € brutto → davon netto 240 € + 45,60 € USt-Korrektur. Eingehender Betrag: 9.520 – 285,60 = 9.234,40 €.

Buchung des Skontos: Alternative Methoden

In der Praxis gibt es zwei Methoden:

Methode Beschreibung
Bruttomethode Rechnungsbetrag wird brutto gebucht; Skonto bei Zahlung als Korrekturbuchung
Nettomethode Rechnungsbetrag wird sofort um erwarteten Skonto gemindert

Im Studium wird fast ausschließlich die Bruttomethode gelehrt.

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Prüfungstipp: Der häufigste Fehler ist, die Umsatzsteuer-Korrektur beim Skonto zu vergessen. Merke: Skonto netto × Steuersatz = USt-Korrektur. Diese geht beim Einkaufsskonto auf das Vorsteuerkonto (–) und beim Verkaufsskonto auf das USt-Konto (–).

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