Zahllast einfach erklärt: Definition, Berechnung & Buchung

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Die Zahllast ist der Betrag, den ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen an das Finanzamt abführen muss. Sie ergibt sich aus der Umsatzsteuer, die das Unternehmen seinen Kunden in Rechnung gestellt hat, abzüglich der Vorsteuer, die es selbst beim Einkauf von Waren und Leistungen gezahlt hat. Kurz gefasst gilt: Zahllast = Umsatzsteuer − Vorsteuer. Die Zahllast ist damit kein eigener Aufwand des Unternehmens, sondern lediglich die Weiterleitung der vereinnahmten Umsatzsteuer an den Staat.

Schema zur Zahllast: Umsatzsteuer im Haben minus Vorsteuer im Soll ergibt die Zahllast ans Finanzamt.
Die Zahllast ergibt sich aus der vereinnahmten Umsatzsteuer abzüglich der gezahlten Vorsteuer; hier 1.900 minus 700 gleich 1.200 Euro.

Wie entsteht die Zahllast?

Um die Zahllast zu verstehen, muss man zwischen Traglast und Zahllast unterscheiden. Die Traglast trägt wirtschaftlich der Endverbraucher, denn er zahlt die Umsatzsteuer mit dem Kaufpreis. Das Unternehmen ist dagegen nur Bindeglied: Es vereinnahmt die Umsatzsteuer von seinen Kunden und leitet sie an das Finanzamt weiter – das ist die Zahllast. Buchhalterisch laufen dabei zwei Konten zusammen. Auf dem Umsatzsteuer-Konto sammelt sich die Steuer aus den Verkäufen (Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt). Auf dem Vorsteuer-Konto sammelt sich die beim Einkauf gezahlte Steuer (Forderung gegenüber dem Finanzamt). Am Ende des Voranmeldungszeitraums werden beide Konten gegeneinander verrechnet. Übersteigt die Umsatzsteuer die Vorsteuer, entsteht eine Zahllast.

Zahllast berechnen

Die Berechnung ist denkbar einfach: Von der gesamten vereinnahmten Umsatzsteuer wird die gezahlte Vorsteuer abgezogen. Ein Beispiel mit dem Regelsteuersatz von 19 %:

  • Warenverkäufe (netto): 50.000 € → Umsatzsteuer: 9.500 €
  • Wareneinkäufe (netto): 30.000 € → Vorsteuer: 5.700 €
  • Zahllast = 9.500 € − 5.700 € = 3.800 €

Das Unternehmen muss in diesem Beispiel also 3.800 € an das Finanzamt überweisen. Werden ermäßigt besteuerte Umsätze getätigt (Steuersatz 7 %), fließen diese mit ihrem jeweiligen Steuerbetrag in dieselbe Rechnung ein. Maßgeblich ist immer die Summe aller Umsatzsteuerbeträge abzüglich der Summe aller Vorsteuerbeträge.

Zahllast buchen und melden

Die Zahllast wird im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung ermittelt und an das Finanzamt gemeldet. Je nach Höhe der Vorjahres-Zahllast erfolgt die Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich. Beim Abschluss der Konten wird das Vorsteuer-Konto über das Umsatzsteuer-Konto abgeschlossen. Der Buchungssatz für die Zahllast lautet:

Umsatzsteuer an Vorsteuer (in Höhe der verrechneten Vorsteuer)
Umsatzsteuer an Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt (in Höhe der verbleibenden Zahllast).

Bei der späteren Überweisung wird gebucht: Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt an Bank. Übersteigt ausnahmsweise die Vorsteuer die Umsatzsteuer, spricht man von einem Vorsteuerüberhang. Dann entsteht keine Zahllast, sondern eine Forderung gegenüber dem Finanzamt – das Unternehmen erhält den Differenzbetrag als Erstattung zurück. Dies ist häufig bei hohen Investitionen oder zu Beginn einer Geschäftstätigkeit der Fall.

Häufige Fragen zur Zahllast

Was ist der Unterschied zwischen Zahllast und Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist der volle Steuerbetrag, den ein Unternehmen seinen Kunden berechnet. Die Zahllast ist nur der Teil, der nach Abzug der Vorsteuer tatsächlich an das Finanzamt abzuführen ist.

Was passiert bei einem Vorsteuerüberhang?

Ist die gezahlte Vorsteuer höher als die vereinnahmte Umsatzsteuer, entsteht keine Zahllast. Stattdessen ergibt sich ein Erstattungsanspruch: Das Finanzamt zahlt den Überhang an das Unternehmen zurück.

Stellt die Zahllast einen Aufwand dar?

Nein. Die Zahllast ist erfolgsneutral und belastet nicht den Gewinn. Das Unternehmen leitet lediglich die von den Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer durch und führt sie an das Finanzamt ab.

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