Vorzugsaktie

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Dies sind Aktien, die aufgrund der Satzung anderen Stammaktien gegenüber mit bestimmten Vorrechten versehen sind. Diese Rechte können Gewinnbeteiligung oder Stimmrecht sein. Um die Inhaber solcher Vorzugsaktien zu schützen, können sie mit einem Nachbezugsrecht versehen werden. Sie dürfen maximal bis zur Hälfte des Grundkapitals ausbezahlt werden.

 

Als Inhaber einer Vorzugsaktie verfügen Sie wie der Inhaber von Stammaktien über alle Rechte eines Aktionärs. Hier gilt allerdings eine kleine Ausnahme, denn ein Stimmrecht erhalten Sie hier in diesem Fall nicht. Als Ausgleich für diesen Verzicht erhalten Sie in sehr vielen Fällen eine Dividende, welche leicht erhöht wurde. Dies macht allerdings nur bei einer sehr großen Anzahl von gehaltenen Aktien einen echten Unterschied. Fällt jedoch die Dividende in einem Jahr ganz oder zum Teil aus, und wird der Ausfall nicht im folgenden Jahr mit der dann erneut fälligen Dividendenzahlung ausgeglichen, erhalten Sie wiederum das Stimmrecht. Dies gilt so lange, bis schließlich der Rückstand eines Tages aufgeholt ist. Dann wird Ihnen das Stimmrecht wieder entzogen. Die Vorzugskonditionen können dabei nur mit der Zustimmung der Vorzugsaktionäre geändert werden. Herausgegeben werden Vorzugsaktien von Unternehmen, die zwar Kapital benötigen, aber keinen Wert auf eine Mitbestimmung der Aktionäre legen. Hierfür gibt es sehr prominente Beispiele, wie VW oder Sixt. Diese Gesellschaften geben keine, oder nur einen kleinen Teil ihrer Stammaktien an die Börse. Die Mehrheit der Aktien liegt in Familienbesitz.

Diesen Nachteil verspüren Sie bei den in der letzten Zeit so häufigen Übernahmen von Unternehmen. Der Kurs der Stammaktie steigt in diesem Fall, die Vorzugsaktie allerdings nicht, weil mit diesen Aktien kein Stimmrecht verbunden ist, und somit kein Einfluss auf die bevorstehende Übernahme oder Neuausrichtung geltend gemacht werden kann. Das ist auch der Grund, warum das Interesse der ausländischen Anleger an Vorzugsaktien generell nicht besonders groß ist. An der Börse werden Vorzugsaktien fast immer mit dem Kürzel „Vz“ gekennzeichnet. Sie sind eigentlich eine deutsche Spezialität. An ausländischen Börsen gibt es mit den Preferred Stocks zwar auch eine Form von Vorzugsaktien, diese sind aber längst nicht so gängig wie die deutschen Modelle.

Weitere Inhalte zum Thema finden sich unter dem Punkt Aktiengesellschaften.

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