Vorzugsaktie: Definition, Vorzugsdividende und Stimmrecht

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Die Vorzugsaktie ist eine Aktiengattung, die ihrem Inhaber besondere Vorrechte einräumt – in der Regel einen Vorzug bei der Gewinnverteilung. Als Ausgleich für diesen Dividendenvorzug wird üblicherweise auf das Stimmrecht in der Hauptversammlung verzichtet. Die Vorzugsaktie steht damit im Gegensatz zur Stammaktie, die volles Stimmrecht, aber keinen Dividendenvorzug gewährt.

Was ist eine Vorzugsaktie?

Eine Vorzugsaktie verbrieft wie jede Aktie einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Der Unterschied liegt in den Rechten: Der Aktionär erhält einen Vorzug, der sich meist auf die Dividende bezieht. Nach § 139 AktG kann eine Aktie mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Gewinnverteilung ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Solche stimmrechtslosen Vorzugsaktien dürfen nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden.

Für das Unternehmen bietet die Vorzugsaktie den Vorteil, Eigenkapital zu beschaffen, ohne die bestehenden Mehrheitsverhältnisse zu verändern. Für Anleger ist sie interessant, wenn ihnen eine höhere Dividende wichtiger ist als der Einfluss in der Hauptversammlung. In der Praxis werden Vorzugsaktien an der Börse häufig mit einem Kursabschlag gegenüber den Stammaktien desselben Unternehmens gehandelt, weil das fehlende Stimmrecht ihren Wert mindert. Dieser Abschlag kann sich verringern, wenn die Vorzugsdividende deutlich höher ausfällt oder ein Übernahmeinteresse das Stimmrecht wertvoll erscheinen lässt.

Arten und Vorzugsdividende

Der wirtschaftlich wichtigste Vorzug ist die Vorzugsdividende. Man unterscheidet vor allem:

  • Kumulative Vorzugsaktie: Fällt die Vorzugsdividende in einem Jahr aus, wird sie nachgezahlt, sobald wieder ausreichend Gewinn vorhanden ist.
  • Nicht kumulative Vorzugsaktie: Ein ausgefallener Vorzug verfällt und wird nicht nachgeholt.
  • Prioritätsvorzug: Der Vorzugsaktionär wird bei der Ausschüttung vorrangig vor den Stammaktionären bedient.

Ein Beispiel: Eine Vorzugsaktie sichert einen Vorzug von 0,10 € je Aktie zu. Wird in einem Jahr keine Dividende gezahlt, so ist dieser Betrag bei einer kumulativen Vorzugsaktie im Folgejahr zusätzlich nachzuholen, bevor die Stammaktionäre etwas erhalten. Neben dem Prioritätsvorzug bei der Dividende sind auch Vorrechte bei der Verteilung des Liquidationserlöses möglich: Wird die Gesellschaft aufgelöst, werden die Vorzugsaktionäre dann vorrangig aus dem verbleibenden Vermögen bedient.

Stimmrecht und Wiederaufleben

Die stimmrechtslose Vorzugsaktie gewährt kein Stimmrecht in der Hauptversammlung – mit einer wichtigen Ausnahme. Wird der Vorzugsbetrag in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlt und im folgenden Jahr nicht zusammen mit dem vollen Vorzug nachgeholt, lebt das Stimmrecht auf. Nach § 140 Abs. 2 AktG haben die Vorzugsaktionäre dann Stimmrecht, bis die Rückstände beglichen sind. Auch bei bestimmten Grundlagenbeschlüssen, etwa der Aufhebung oder Beschränkung des Vorzugs, ist die Zustimmung der Vorzugsaktionäre erforderlich.

Häufige Fragen zu Vorzugsaktien

Warum haben Vorzugsaktien meist kein Stimmrecht?

Der fehlende Einfluss in der Hauptversammlung wird durch den Dividendenvorzug ausgeglichen. So kann die Gesellschaft Kapital aufnehmen, ohne dass sich die Machtverhältnisse unter den Aktionären verschieben.

Was bedeutet kumulative Vorzugsaktie?

Bei der kumulativen Vorzugsaktie werden ausgefallene Dividenden nachgezahlt. Reicht der Gewinn eines Jahres nicht, sammeln sich die Ansprüche an und sind in späteren Jahren vorrangig zu bedienen.

Wann lebt das Stimmrecht wieder auf?

Zahlt die Gesellschaft den Vorzug zwei Jahre in Folge nicht vollständig, erhalten die Vorzugsaktionäre nach § 140 Abs. 2 AktG das Stimmrecht, bis alle Rückstände ausgeglichen sind.

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