Sale-and-lease-back (Rückmietkauf) bezeichnet ein Finanzierungsgeschäft, bei dem ein Unternehmen einen Vermögensgegenstand – etwa eine Immobilie oder Maschine – an eine Leasinggesellschaft verkauft und ihn anschließend zurückleast. Der Verkäufer bleibt so Nutzer des Objekts, verschafft sich aber sofort Liquidität aus dem im Anlagevermögen gebundenen Kapital.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Sale-and-lease-back?
Beim Sale-and-lease-back fallen Verkauf und Rückmiete in einem Vertrag zusammen. Das Unternehmen (Leasingnehmer) veräußert das Wirtschaftsgut an eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber) und nutzt es gegen Zahlung von Leasingraten weiter. Das rechtliche Eigentum geht über, die Nutzung bleibt beim ursprünglichen Eigentümer. Ziel ist meist die Freisetzung gebundener liquider Mittel, ohne den Betriebsablauf zu unterbrechen.
- Verkäufer = Leasingnehmer: nutzt das Objekt weiter.
- Käufer = Leasinggeber: wird Eigentümer und vermietet zurück.
Vorteile und Risiken
Sale-and-lease-back verbessert kurzfristig die Liquidität, ohne dass das Unternehmen die Nutzung des Vermögensgegenstands aufgibt. Es ist damit eine Alternative zur klassischen Kreditaufnahme.
- Liquidität: gebundenes Kapital wird sofort freigesetzt.
- Bilanzstruktur: beim Operating-Leasing kann sich die Bilanzsumme verkürzen und die Eigenkapitalquote verbessern.
- Planbarkeit: feste Leasingraten schaffen kalkulierbare Kosten.
- Bonität: die Kreditlinie bei der Bank bleibt unangetastet.
Risiken sind die dauerhafte Belastung durch Leasingraten, der Verlust stiller Reserven bei Verkauf unter Wert sowie die Abhängigkeit vom Leasinggeber. Ein bei Verkauf entstehender Gewinn ist zudem grundsätzlich als Ertrag zu erfassen.
Bilanzielle Behandlung
Ob das Objekt beim Leasinggeber oder Leasingnehmer bilanziert wird, hängt von der Vertragsgestaltung ab. Nach HGB entscheidet die wirtschaftliche Zurechnung: Beim Finance-Leasing verbleibt das Gut wirtschaftlich beim Leasingnehmer, beim Operating-Leasing beim Leasinggeber. Nach IFRS 16 bilanziert der Leasingnehmer für die meisten Leasingverhältnisse ohnehin ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit, sodass der bilanzentlastende Effekt dort weitgehend entfällt.
Ablauf eines Sale-and-lease-back-Geschäfts
In der Praxis läuft ein Sale-and-lease-back in mehreren Schritten ab. Zunächst wird das Objekt bewertet, anschließend werden Kaufpreis und Leasingkonditionen verhandelt.
- Bewertung: Ermittlung des Verkehrswerts des Vermögensgegenstands.
- Verkauf: Übertragung des Eigentums auf die Leasinggesellschaft gegen Zahlung des Kaufpreises.
- Leasingvertrag: Abschluss des Rückmietvertrags mit fester Laufzeit und Ratenhöhe.
- Nutzung: Das Unternehmen nutzt das Objekt unverändert weiter.
- Vertragsende: je nach Vereinbarung Rückgabe, Verlängerung oder Kaufoption.
Häufig kommen als Objekte Immobilien, Maschinen, Fuhrparks oder ganze Produktionsanlagen infrage. Entscheidend für die Vorteilhaftigkeit sind der erzielte Kaufpreis, die Höhe der Leasingraten und die steuerliche Behandlung des Veräußerungsgewinns.
Häufige Fragen zu Sale-and-lease-back
Warum nutzen Unternehmen Sale-and-lease-back?
Vor allem zur Verbesserung der Liquidität. Das im Anlagevermögen gebundene Kapital wird durch den Verkauf frei, während das Objekt über die Rückmiete weiter genutzt werden kann. So lassen sich Investitionen finanzieren oder die Eigenkapitalquote optimieren, ohne den Betrieb einzuschränken.
Wem gehört das Objekt nach dem Verkauf?
Rechtlicher Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Der ursprüngliche Eigentümer wird Leasingnehmer und behält das Nutzungsrecht gegen Zahlung der vereinbarten Leasingraten. Je nach Vertrag kann er das Objekt am Ende der Laufzeit zurückerwerben.
Welche Nachteile hat Sale-and-lease-back?
Dem sofortigen Liquiditätsvorteil stehen laufende Leasingraten über die gesamte Laufzeit gegenüber. Zudem gibt das Unternehmen mögliche Wertsteigerungen und stille Reserven des Objekts auf. Über die gesamte Laufzeit ist diese Finanzierungsform daher oft teurer als ein Bankkredit.