Sale und Lease back – Der Rückmietkauf

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Sale und Lease back ist eine besondere Form des Leasings und man kennt es auch unter dem Wort Rückmietverkauf. Bei einem Sale-und-Lease-back-Geschäft verkauft eine Firma ihre Vermögenswerte an eine Leasingesellschaft und least sie zum weiteren Gebrauch wieder zurück. Dabei entstehen auf beiden Seiten bilanzrechtliche Vorteile, denn mit dem sale und lease back kann eine Firma stille Reserven im Anlagevermögen freilegen.

Mit dem Begriff Rückmietkauf wird eine Sonderform des Leasings bezeichnet. Eine Organisation verkauft ein materielles oder immaterielles Gut an eine Leasinggesellschaft, beispielsweise eine Immobilie oder ein Patent und least das Gut zur gewöhnlichen Nutzung zurück. Unternehmen und Privatpersonen, denen schnell verfügbares Kapital fehlt und nicht über die notwendige Bonität für einen Bankkredit verfügen, können so das fehlende Kapital erhalten. Im Vertrag kann vereinbart werden, dass der frühere Eigentümer zum Ende der Vertragslaufzeit das Gut zurück kaufen kann.

Der Nutzen für Mieter und Käufer.

Der Mieter deckt so stille Reserven in seinem Anlagekapital auf. Stille Reserven im Anlagekapital enstehen, wenn ein Anlagegut, eine Maschine oder ein PKW mehr Wert ist, als in der Buchführung aufgezeichnet. Wird das Anlagegut verkauft, erhält das Unternehmen den tatsächlichen Wert aufs Konto überwiesen und macht einen Ertrag.

Im Immobilienbereich liegt der Nutzen für den Mieter in der Vermeidung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Der Erblasser oder Schenker verkauft die Immobilie an eine Leasinggesellschaft und least sie zum Nutzen des Erben zurück. Steuern fallen so nicht an.

Allgemein wird durch den Rückmietkauf kurzfristig Kapital freigesetzt und die Liquidität wird erhöht. Das Gut kann aber weiter genutzt werden.

Problematisch kann die Zahlung laufender Leasingraten und Kosten für die Versicherung,die Reparaturen und Instandhaltungen gerade bei finanzschwachen Organisationen werden. Auch dass der Mieter nicht mehr an den möglichen Wertsteigerungen des Gutes beteiligt ist, ist oft ein Nachteil.

Da Leasing-Verträge in der Regel unkündbar sind, wird die Leasing-Rate zu einem festen Posten bei den Fixkosten. Andererseits hat der Leasing-Geber die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist.

Der Käufer kauft das Gut zu einem niedrigeren Preis, um sich gegen Abnutzung und Schäden abzusichern, die durch den Mieter entstehen können. Oft sind die Verträge so gestaltet, dass der der Käufer die Herausgabe seines Gutes verlangen kann, wenn der Mieter sich nicht an den Vertrag hält.

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