Rückstellungen: Arten, Bilanzierung und Buchung nach HGB

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Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die dem Grunde, der Höhe oder dem Zeitpunkt nach ungewiss sind. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und sind ein wichtiges Instrument der Jahresabschluss-Erstellung nach HGB.

Arten von Rückstellungen (§ 249 HGB)

Art Pflicht oder Wahlrecht? Beispiele
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten Pflicht Prozessrisiken, Garantieverpflichtungen, Pensionen
Drohverlustrückstellungen Pflicht Verlustbringende schwebende Geschäfte
Aufwandsrückstellungen Wahlrecht (§ 249 Abs. 2) Instandhaltung, die im Folgejahr nachgeholt wird

Buchung von Rückstellungen

Bildung der Rückstellung (Aufwand entsteht):

Soll Betrag Haben Betrag
Aufwand (z.B. Rückstellungsaufwand Garantien) 50.000 € Rückstellungen (Passiv) 50.000 €

Auflösung der Rückstellung (Verbindlichkeit wird beglichen):

Soll Betrag Haben Betrag
Rückstellungen 50.000 € Bank (oder Ertrag bei Überdeckung) 50.000 €

Rückstellungen vs. Verbindlichkeiten vs. Rechnungsabgrenzung

Begriff Charakteristikum Beispiel
Verbindlichkeit Betrag und Fälligkeit sicher Lieferantenrechnung von 10.000 €
Rückstellung Betrag oder Fälligkeit ungewiss Möglicher Prozessverlust
Rechnungsabgrenzung Zeitliche Abgrenzung sicherer Beträge Vorausbezahlte Miete

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Prüfungstipp: Rückstellungen mindern den Gewinn im Jahr der Bildung (Vorsichtsprinzip). Häufige Klausurfalle: Rückstellungen vs. Verbindlichkeiten – der Unterschied liegt in der Gewissheit über Betrag und Zeitpunkt.

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