Restschuldbefreiung

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Die Restschuldbefreiung ist ein Recht für Schuldner, nach einigen Jahren von ihren Schulden befreit zu werden, weil sie sie nicht mehr bezahlen können. Sie ermöglicht Privatpersonen nach einer Wohlverhaltensphase wieder schuldenfrei zu werden. In der siebenjährigen Phase muss der Schuldner seine finanzielle Pflichten weiterhin zahlen und darf sich keine neuen Forderungen zu Schulden kommen lassen. Die Restschuldbefreiung ist im achten Abschnitt der Insolvenzordnung zu finden und ist ein Mittel des deutschen Insolvenzrechts. Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein Antrag vom Schuldner auf Restschuldbefreiung, die Einhaltung der Antragsfrist,das abgeschlossene Insolvenzverfahren und kein Versagungsgrund, z.B. durch Bankrott. Einen Antrag auf die Restschuldbefreiung ist aber nur für natürliche Personen möglich.

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