Pfandrecht

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Das Pfandrecht ist ein dingliches Sicherungsrecht, das einem Gläubiger das Recht gibt, sich aus einer fremden Sache oder einem fremden Recht zu befriedigen, wenn der Schuldner seine Verpflichtung nicht erfüllt. Es dient der Sicherung einer Forderung: Erfüllt der Schuldner die gesicherte Forderung nicht, darf der Gläubiger den Pfandgegenstand verwerten und seine Forderung aus dem Erlös begleichen.

Was ist ein Pfandrecht?

Ein Pfandrecht ist ein akzessorisches Recht, das heißt, es ist vom Bestehen der gesicherten Forderung abhängig. Erlischt die Forderung – etwa weil der Schuldner zahlt –, erlischt auch das Pfandrecht. Der Pfandgegenstand bleibt im Eigentum des Schuldners (oder eines Dritten), der Gläubiger erhält jedoch ein Verwertungsrecht für den Fall der Nichterfüllung. Das Pfandrecht zählt damit zu den Kreditsicherheiten und gibt dem Gläubiger im Falle der Insolvenz des Schuldners ein Recht auf abgesonderte Befriedigung.

Arten und Entstehung

Pfandrechte lassen sich nach dem Gegenstand und nach der Art ihrer Entstehung unterscheiden:

  • Pfandrecht an beweglichen Sachen: Es entsteht meist durch Vertrag und Übergabe der Sache an den Gläubiger (Faustpfandprinzip), etwa beim Pfandleihhaus.
  • Pfandrecht an Rechten: Auch Forderungen oder Wertpapiere können verpfändet werden, etwa wenn ein Sparguthaben als Sicherheit dient.
  • Vertragliches Pfandrecht: Es wird durch Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner begründet.
  • Gesetzliches Pfandrecht: Es entsteht kraft Gesetzes, beispielsweise das Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters oder das Werkunternehmerpfandrecht.

Bei beweglichen Sachen verlangt das vertragliche Pfandrecht in der Regel die Übergabe des Pfandes, was es im Wirtschaftsleben unpraktisch macht. Deshalb wird zur Kreditsicherung häufig stattdessen die Sicherungsübereignung genutzt, bei der der Schuldner den Gegenstand weiter besitzen und nutzen kann.

Verwertung des Pfandes

Zahlt der Schuldner nicht, ist der Gläubiger berechtigt, das Pfand zu verwerten. Bei beweglichen Sachen geschieht dies grundsätzlich durch öffentliche Versteigerung. Aus dem Erlös befriedigt der Gläubiger seine Forderung; ein etwaiger Überschuss steht dem Schuldner zu. Bei Immobilien tritt an die Stelle des Pfandrechts das Grundpfandrecht in Form von Hypothek oder Grundschuld; die Verwertung erfolgt hier über die Zwangsversteigerung. Das Pfandrecht ist damit ein zentrales Instrument, um Forderungen wirtschaftlich abzusichern.

Häufige Fragen zum Pfandrecht

Was bedeutet, dass das Pfandrecht akzessorisch ist?

Akzessorisch bedeutet, dass das Pfandrecht vom Bestand der gesicherten Forderung abhängt. Ohne wirksame Forderung gibt es kein Pfandrecht; erlischt die Forderung, erlischt auch das Pfandrecht.

Worin unterscheiden sich Pfandrecht und Sicherungsübereignung?

Beim Pfandrecht an beweglichen Sachen muss der Gegenstand in der Regel übergeben werden. Bei der Sicherungsübereignung verbleibt die Sache beim Schuldner, der sie weiter nutzen kann, während das Eigentum zur Sicherheit auf den Gläubiger übergeht.

Was ist ein gesetzliches Pfandrecht?

Ein gesetzliches Pfandrecht entsteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kraft Gesetzes. Bekannte Beispiele sind das Vermieterpfandrecht an den Sachen des Mieters und das Pfandrecht des Werkunternehmers an reparierten Gegenständen.

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